-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-
Beginn Inhaltsbereich
Seit dem 1. Juli 2006 sind gestützt auf das Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) sämtliche der derzeit über 2'700 klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen.
Bei neu übernommenen Stiftungen erfolgt die Aufschaltung des Eintrags grundsätzlich innert 2 Tagen seit Erlass der Übernahmeverfügung. Anpassungen des Eintrags (z.B. Adressänderungen, Änderungen im Bemerkungsfeld, Aufnahme von E-Mail und Internetadressen, etc.) sind jederzeit möglich und werden grundsätzlich innert 2 Tagen ab Mitteilung im Verzeichnis abgebildet.
Ende Inhaltsbereich