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Fragen und Antworten
Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde? Aufsicht des Bundes oder des Kantons?
Wie viel Anfangskapital ist nötig, damit eine Stiftung errichtet werden kann?
Art. 80 ZGB bestimmt, dass es zur Errichtung einer Stiftung der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck bedarf. Bei der Widmung des Vermögens handelt es sich um die Zuwendung des Vermögens eines oder mehrerer Stifter bzw. Stifterinnen zugunsten der hierfür neu errichteten Stiftung. Die Stiftung hat keine Eigentümer, sie wird jedoch Eigentümerin der zugewendeten Vermögenswerte.
Wie definieren sich Verwaltungskosten?
- Fundraising und Werbung
- Generelle Administration der Stiftung wie Verwaltung, Buchführung und Buchprüfung
- Beratung durch Dritte
- Allgemeiner Personal- sowie Reise- und Repräsentationsaufwand
- Honorare, Entschädigung, Sitzungsgelder für Stiftungsorgane
- Sach- und Unterhaltskosten
- Leistungen gemäss Stiftungszweck inkl. Bildung entsprechender Rückstellungen
- Personal- und Sachaufwand in direktem Zusammenhang mit der Zweckerfüllung
- Abschreibungen
- Finanzergebnis
- Vermögensverwaltungskosten
Muss die Rechnungslegung in Landeswährung erfolgen?
Muss eine Stiftung eine Risikobeurteilung vornehmen, die im Anhang zur Jahresrechnung offen gelegt werden muss?
Damit ist für die Art der Rechnungslegung, und somit auch für die Publikation der Risikobeurteilung im Anhang zur Jahresrechnung gemäss Art. 663b Ziff. 12 OR (SR 220), ausschlaggebend, ob die Stiftung ihre Tätigkeit im Rahmen eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ausübt.
Mangels anderslautender Bestimmungen ist für die Definition des Begriffes des nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes auf den in Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsatz abzustellen, wonach jedes Gewerbe, das nach Art und Umfang des Unternehmens einen kaufmännischen Betrieb und eine geordnete Buchhaltung erfordert, ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe ist. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass darüber hinausgehende Anforderungen erfüllt sein müssen (z.B. das Anstreben oder Erzielen von Gewinn etc.).
Der Vollständigkeit halber halten wir zudem fest, dass die Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411) früher mehrere Bestimmungen enthielt, die den Begriff des kaufmännischen Gewerbes definierten (Art. 52 ff aHRegV); diese wurden anlässlich der letzten Revision, welche auf den 01.01.2008 in Kraft getreten ist, gestrichen.
Wie hat die Risikobeurteilung zu erfolgen?
- der Anhang legt nur den Prozess der Risikobeurteilung offen,
- der Anhang legt den Prozess und alle wesentlichen Risiken offen, welche einen direkten Einfluss auf die vorliegende Jahresrechnung haben oder
- es werden der Prozess und alle, auch die wesentlichen operativen und strategischen Risiken, offengelegt.
- sich der Stiftungsrat mit einer Risikobeurteilung auseinander gesetzt hat (z.B. Datum der relevanten Sitzung);
- auf welcher Grundlage die Risikobeurteilung erfolgt ist;
- welche Risiken für die Stiftung als relevant betrachtet werden;
- und allenfalls mit welchen Risikobewältigungsmassnahmen diesen Risiken begegnet wird.
- ordnungsmässe Buchführung
- Vieraugenprinzip
- keine Ämterkumulationen
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