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Menschenrechtslernen in der Schule
Unterstützt werden Bildungsprojekte in der Schweiz, welche die Menschenrechte in der Schweiz und weltweit thematisieren.
Zum UN-Jahr des Menschenrechtslernens 2009 lancierte die Stiftung éducation21 eine Finanzierungslinie zur Förderung von Schulprojekten. Die Mittel werden der éducation21 von folgenden Stellen zur Verfügung gestellt:
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung EBGB
- Eidgenössische Kommission für Migration EKM
- Integrationskredit des Bundes
- Abteilung Menschliche Sicherheit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten
- Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departementes des Innern
In Ergänzung bereits bestehender Unterrichtsinhalte zum Thema der Menschenrechte stehen im Vordergrund:
- die Förderung von Projektwochen
- Besuche bei Menschenrechtsorganen
- Einladung von Expertinnen und Experten
- Besuche bei NGOs
Pro Projekt können maximal 10‘000 Franken beantragt werden, der Eigenfinanzierungsgrad muss bei mindestens 50 Prozent liegen.
Eingabefristen
Projekte könne dreimal jährlich, jeweils an den folgenden Daten eingereicht werden:
31. Januar
31. März
15. September
Projekte mit Gesamtprojektkosten bis CHF 3‘000.- können auch ausserhalb dieser Fristen eingereicht werden.
Die Projekte müssen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Prüfung eines Antrages nimmt 10-12 Wochen in Anspruch.
Die Projektdauer ist auf ein Jahr beschränkt. Für längerdauernde Projekte müssen Folgeanträge gestellt werden.
Die Projektdauer ist auf ein Jahr beschränkt. Für längerdauernde Projekte müssen Folgeanträge gestellt werden.
Projekteingabe
Die Anträge werden durch eine Kommission von unabhängigen Expertinnen und Experten geprüft. Sie entscheidet über die Anträge.
Stiftung éducation21
Finanzhilfen
Monbijoustr. 31
CH-3011 Bern
CH-3011 Bern
Tel. +41 31 389 20 20
Fax +41 31 389 20 29
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