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Hat der Rassismus in der Schweiz zugenommen?

Rassistisch motivierte Taten, die in der Öffentlichkeit begangen wurden, können gestützt auf die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB bzw. Art. 171c MStG) geahndet und bestraft werden. Im Auftrag des Bundesrates beobachtet und analysiert die EKR die Anwendung der Strafnorm. Zu diesem Zweck publiziert sie auf ihrer Website eine allgemein zugängliche Zusammenstellung und Dokumentation der Rechtsprechung zu Artikel 261bis StGB ab 1995. Darin wird jedes Urteil einer gerichtlichen Instanz anonymisiert zusammengefasst. Interessierte Kreise haben die Möglichkeit, gezielt nach Einzelfällen zu suchen oder sich anhand der Auszählungen einen Überblick über die Rechtsprechungspraxis zu verschaffen.
Seit 2010 erscheint die von allen Polizeicorps der Kantone und Städte einheitlich erhobene polizeiliche Kriminalstatistik PKS, in der alle von der Polizei erfassten Anzeigen gemäss Strafgesetzbuch erfasst werden.
STAT-TAB, das ist die ab 2010 neu angebotene interaktive Datenbank des Bundesamtes für Statistik (BFS). Mit ihr können statistische Tabellen nach individuellen Bedürfnissen erstellt werden.

Heute wird ausführlicher über rassistische Diskriminierungen informiert als noch vor wenigen Jahren. Diese Tatsache ist Ausdruck einer erhöhten öffentlichen Sensibilität für das Thema.

Unter Diskriminierung litten in der Schweiz bis Mitte der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts vor allem Menschen aus anderen europäischen Ländern, die sich vom Aussehen her kaum unterschieden. Dies wurde allenfalls als "Fremdenfeindlichkeit", nicht jedoch als "Rassismus" thematisiert. Entsprechend fehlte ein Bewusstsein für die Rassismusproblematik weit gehend.

Die Menschen, die heute am stärksten Diskriminierung und Aggressionen ausgesetzt sind, sind dunkelhäutige Menschen und Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, sowie in den letzten Jahren Musliminnen und Muslime, oder Personen, die als solche angesehen werden.
Aktivitäten rechtsextremer Jugendlicher finden in den Medien zwar jeweils viel Echo, tatsächlich ist die Zahl der aus rechtsextremer Motivation verübten Gewalttaten aber schon seit Jahren rückläufig.

Eine jährliche Einschätzung der Lage liefert das Einführungskapitel der Chronologie der rassistischen Vorfälle in der Schweiz, die von der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) herausgegeben wird.

Die Szene ist an sich marginal. Mit guten, kontinuierlich durchgeführten Präventionsmassnahmen und einer klaren Stellungnahme aller politischen Kräfte ist es einem gesunden Rechtsstaat möglich, eine weitere Ausdehnung zu verhindern.
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