Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV)
Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) berät den Bund und die Kantone in Fragen zu Tierversuchen. Sie unterstützt bei der Prüfung kantonaler Verfügungen und steht den Kantonen für Grundsatzfragen und umstrittene Fälle zur Verfügung.
Aufgaben
Die EKTV berät das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in allen Fragen im Zusammenhang mit Tierversuchen. Dazu gehört auch die Prüfung kantonaler Verfügungen im Rahmen des Behördenbeschwerderechts nach Artikel 25 Tierschutzgesetz TSchG.
Sie steht den Kantonen bei Grundsatzfragen und umstrittenen Fällen zur Verfügung (Art. 35 Tierschutzgesetz TSchG). Die EKTV unterstützt die Kantone dabei, Bewilligungsgesuche im Vollzug der eidgenössischen Tierschutzvorschriften zu prüfen. Dabei achtet sie darauf, Interessenkonflikte zwischen Bund und Kantonen zu vermeiden
Zudem verfasst die EKTV Stellungnahmen zur Rechtsetzung. Sie kann zu ausgewählten Themen im Bereich der Tierversuche auch Empfehlungen und weitere Stellungnahmen erarbeiten.
Bei Bedarf arbeitet die EKTV mit der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich zusammen.
Organe
Die EKTV zählt höchstens neun Mitglieder. Sie setzt sich aus mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter der Kantone sowie aus Fachleuten für Tierversuche, Versuchstierhaltung und Tierschutzfragen zusammen. (Art. 148 Abs. 1 Tierschutzverordnung TSchV)
Der Bundesrat wählt die Mitglieder der Kommission und bestimmt das Präsidium. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst. Sie erstellt eine Geschäftsordnung.
Das Sekretariat wird vom BLV geführt. Es unterstützt die Kommission in administrativen Belangen.
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