Betäubungsmittelverzeichnis um 35 neue psychoaktive Substanzen ergänzt

Bern, 01.12.2016 - Wer neue synthetische Drogen nimmt, kennt deren Risiken nicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat deshalb das Betäubungsmittelverzeichnis am 1. Dezember 2016 um 35 Substanzen erweitert. Mit der Ergänzung soll auch der Drogenhandel bekämpft werden.

Neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden auch als „Legal Highs", „Designer-Drogen" oder „Research Chemicals" bezeichnet. Die Substanzen werden als legale Rauschmittel vermarktet, da sie noch nicht in die
Betäubungsmittelverzeichnisse aufgenommen sind.

Der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen ist ein Gesundheitsrisiko: Es ist unbekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, wie giftig sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden, und ob sie abhängig machen. Wegen der ähnlichen Struktur mit Substanzen, die bereits unter Kontrolle stehen, muss davon ausgegangen werden, dass die neuen Substanzen schädlich sind.

Seit Dezember 2011 wurden 172 Einzelsubstanzen und 9 Gruppen (Derivate) in das Betäubungsmittelverzeichnis aufgenommen. Damit können die Behörden die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpfen. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt international abgestimmt und soll auch verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designer-Drogen wird.



Die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI, SR 812.121.11) enthält in den Anhängen die Verzeichnisse der kontrollierten
Substanzen. Rohmaterialien und Erzeugnisse, von denen vermutet wird, dass sie eine betäubungsmittelähnliche Wirkung haben, werden auf Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in das Verzeichnis e (Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung) aufgenommen.


Adresse für Rückfragen

Swissmedic
Monika Joos , Leiterin Abteilung Betäubungsmittel
Telefon +41 58 464 91 88
narcotics@swissmedic.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-64738.html