Menschen mit Beeinträchtigungen besser ins Arbeitsleben integrieren

Bern, 26.01.2017 - Bundesrat Alain Berset hat heute die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» eröffnet. Ziel ist, Menschen mit Beeinträchtigungen verstärkt in die Arbeitswelt zu integrieren. Dazu erarbeiten die Teilnehmenden bis Ende 2017 einen Masterplan. Im Zentrum der ersten von drei Arbeitstagungen steht die Frage, wo der grösste Handlungsbedarf besteht.

Die in der Schweiz gelebte Solidarität verlange die Integration aller Menschen, sagte Bundesrat Berset in seinem Eröffnungsreferat. Damit Menschen mit Beeinträchtigungen am Erwerbsleben teilhaben können, müsse man nicht nur die betroffenen Personen unterstützen, sondern auch Hürden in der Arbeitswelt abbauen. Integration in den Arbeitsmarkt sei ein Gewinn für die Betroffenen, die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes, und somit eine gesellschaftspolitische Aufgabe.

Handlungsbedarf festlegen und Handlungswillen bekräftigen

Die Nationale Konferenz findet bis Ende Jahr in drei Schritten statt. Im Zentrum der ersten Arbeitstagung steht die Frage, wo prioritär Handlungsbedarf besteht. Ausserdem wird eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet. Thema der zweiten Arbeitstagung am 18. Mai ist, mögliche Massnahmen zu identifizieren. An der dritten Arbeitstagung am 21. Dezember soll schliesslich ein Masterplan verabschiedet werden.

Die wichtigsten Akteurinnen und Akteure, die an der beruflichen Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen im Arbeitsmarkt beteiligt sind, nehmen an der Konferenz teil: Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Verbände, Arbeitgebende und Gewerkschaften, Ärztinnen und Ärzte, Fachpersonen aus Schule und Ausbildung, die Verantwortlichen in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sozialbereich, die IV und andere Versicherungen, kantonale Behörden sowie Bundesstellen. Die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag und wird vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt.

Arbeit im Zentrum weiterer Projekte

Der Bund fördert die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen auch im Rahmen von anderen laufenden Projekten auf Bundesebene: Die Reform «Weiterentwicklung der IV» soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Behindertenpolitik des Bundes soll verstärkt auf die Arbeitswelt ausgerichtet werden. Dazu hat der Bundesrat am 11. Januar 2017 einen Bericht des EDI zur Kenntnis genommen, der aufzeigt, wie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen verankert und speziell in der Arbeitswelt gefördert werden kann. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) lanciert dazu das Programm «Gleichstellung und Arbeit», um Benachteiligungen in der Arbeitswelt abzubauen. Die «Fachkräfteinitiative» schliesslich befasst sich wie die Konferenz zur Arbeitsmarktintegration mit der Frage, wie das Potenzial von Arbeitskräften besser genutzt werden kann.

Die gemeinsame Erklärung wird nach der Schlussredaktion auf der Website der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» publiziert.


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