Medizinalberufegesetz: der Bundesrat setzt die letzten Änderungen in Kraft

Bern, 05.04.2017 - Künftig werden alle in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister erfasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen, die letzten Änderungen des Gesetzes über die universitären Medizinalberufe (MedBG) auf Anfang 2018 in Kraft zu setzen.

Die angepassten Verordnungen zum MedBG regeln die Anforderungen für den Eintrag aller Ausbildungsdiplome sowie der Sprachkenntnisse ins Medizinalberuferegister in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik, Pharmazie und Veterinärmedizin. Entsprechende Anpassungen hatte das Parlament im März 2015 beschlossen und den Bundesrat mit deren Umsetzung beauftragt. Die Betroffenen müssen innerhalb von zwei Jahren ihre Diplome registrieren lassen sowie den Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen.

Zudem wird die Bewilligungspflicht für die "selbstständige Berufsausübung“ zur "privatwirtschaflichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" erweitert. Damit wird der Kreis derjenigen Medizinalpersonen grösser, die über eine solche Bewilligung verfügen müssen. Dies erlaubt den Kantonen eine bessere Kontrolle. Sie erteilen gestützt auf das MedBG die Bewilligung zur Ausübung des Berufes.

Mit der Revision des Gesetzes brauchen Apothekerinnen und Apotheker, die eine Berufsausübungsbewilligung nach MedBG beantragen, neu einen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Offizinpharmazie oder Spitalpharmazie. Dadurch werden sie den privatwirtschaftlich tätigen Ärztinnen und Ärzten gleich gestellt.


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