Bessere Unterstützung für die Familien von schwerkranken oder schwerbehinderten Kindern

(Letzte Änderung 08.11.2017)

Bern, 08.11.2017 - Die Familien, die sich zu Hause um ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind kümmern, erhalten ab dem 1. Januar 2018 einen höheren Beitrag der Invalidenversicherung. Dieses Datum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 für die Erhöhung des Intensivpflegezuschlags festgelegt.

Die Pflege kranker oder behinderter Kinder zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen im Alltag. Die bestehenden Möglichkeiten reichen für ihre Entlastung allerdings nicht aus. Zu diesem Schluss gelangt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates in ihrem Bericht in Erfüllung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Joder (12.470), die Massnahmen zur Verbesserung der Situation betroffener Familien fordert.

Schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) sowie auf einen Intensivpflegezuschlag (IPZ) und in bestimmten Fällen auf einen Assistenzbeitrag. Damit den Familien mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird ihnen künftig ein höherer Intensivpflegezuschlag gewährt.

Ausserdem wird der IPZ nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen. Dadurch erhalten Familien, die beide Leistungen beziehen, in Zukunft deutlich mehr finanzielle Unterstützung.

Der Intensivpflegezuschlag wird je nach Schweregrad der Behinderung oder der Erkrankung um 470 bis 940 Franken pro Monat erhöht.


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