Der Bundesrat legt die Eckwerte für die finanzielle Stabilisierung der AHV fest

Bern, 02.03.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 eine Aussprache über die finanzielle Stabilisierung und Flexibilisierung der AHV geführt und dabei die Eckwerte für die notwendigen Massnahmen festgelegt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, dem Bundesrat bis zu den Sommerferien eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten. Gleichzeitig hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass die Sozialpartner bereit sind, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um auch die berufliche Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen.

Sowohl die AHV als auch die berufliche Vorsorge stehen vor grossen Herausforderungen. Weil das umfassende Reformpaket Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017 in der Volksabstimmung gescheitert ist, hat der Bundesrat am 20. Dezember entschieden, die notwendigen Massnahmen für die 1. und die obligatorische 2. Säule nicht mehr mit einer einzigen Reform, sondern mit zwei separaten Vorlagen weiterzuverfolgen. Die Zielsetzung dieser beiden Vorlagen bleibt die gleiche: Das Rentenniveau muss erhalten bleiben und die Altersvorsorge mittelfristig ausreichend finanziert sein. Zudem sollte dem Bedürfnis nach Flexibilität besser Rechnung getragen werden.

Massnahmen für die Stabilisierung der AHV

Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends. Das Nein zur Reform Altersvorsorge 2020 hat den Handlungsbedarf noch vergrössert. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Reform der AHV gelingt. Darum will er im Sommer eine Reform in die Vernehmlassung schicken, welche die Finanzen der AHV für das kommende Jahrzehnt stabilisieren soll.

Die Reform der AHV soll folgende Massnahmen beinhalten:

  • In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenrentenalter wird ab dem Jahr nach Inkrafttreten der Revision jährlich um drei Monate erhöht.
  • Für die Erhöhung des Frauenrentenalters sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Hierzu lässt der Bundesrat drei Varianten ausarbeiten. Zur Finanzierung dieser Ausgleichsmassnahmen wird geprüft, entweder allein Erträge aus der Mehrwertsteuer oder aus Lohnbeiträgen zu verwenden, oder auf eine Kombination von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen zu setzen.
  • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden.
  • Referenzalter 65 sowie die Möglichkeit zum Vorbezug und zum Aufschub mit Teilrenten werden auch in der beruflichen Vorsorge verankert.
  • Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert: Kleinere Einkommen sind weiterhin nicht beitragspflichtig (monatlicher Freibetrag 1400 Franken), zudem können mit Beiträgen nach 65 die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden.
  • Die mittelfristig ausreichende Finanzierung der AHV wird mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Dafür ist eine einmalige Erhöhung um maximal 1,7 Prozentpunkte bei Inkrafttreten der Reform vorgesehen. Die Berechnungen basieren darauf, dass die Reform im Jahr 2021 in Kraft treten kann und die AHV-Finanzen für mindestens zwölf Jahre sichert.

Folgende zwei Massnahmen diskutierte und verwarf der Bundesrat:

  • Eine reine Finanzierungsvorlage, die keinerlei Anpassungen bei der AHV enthalten hätte.
  • Eine Ausgleichsmassnahme zugunsten der Frauen mit einem Aufwertungsfaktor bei der Rentenberechnung, finanziert durch Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge.

Zeitplan für die Revision der AHV

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, für die AHV-Vorlage bis zu den Sommerferien einen Vorentwurf für die Vernehmlassung zu erarbeiten. Dem Parlament soll bis Ende 2018 eine Botschaft unterbreitet werden.

Weiteres Vorgehen bei der Reform der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund bereit erklärt haben, in ergebnisoffenen Gesprächen Massnahmen in der beruflichen Vorsorge zu diskutieren, damit die zweite Säule an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden kann. Das EDI wird gemeinsam mit den Sozialpartnern die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit festlegen und den Bundesrat über diese Arbeiten auf dem Laufenden halten.


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