Invalidenversicherung - Zahlen und Fakten 2017: Neurentenzahlen stabil, berufliche Eingliederung und Missbrauchsbekämpfung weitergeführt

Bern, 14.05.2018 - Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten lag 2017 bei 14‘700 gewichteten Einheiten und somit in der Grössenordnung der vorangegangenen Jahre. Es wurden wiederum mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt. Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs wurde weitergeführt, ab August 2017 ohne Observationen.

2017 wurden in der IV 14‘700 gewichtete Renten neu bezogen (Schweiz und Ausland). Seit dem Spitzenjahr 2003 mit 28‘200 gewichteten Neurenten hat ihre Zahl um 48 Prozent abgenommen. Sie hat sich seit 2012 stabil entwickelt. Im Januar 2018 betrug die Zahl der laufenden Renten 217‘200. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 1‘900 gewichtete Renten weiter abgenommen (minus 1 Prozent). Die Abnahme gegenüber dem Höchststand im Januar 2006 beträgt fast 16 Prozent.

Ergebnisse aus dem Monitoring der beruflichen Integration

Während die Neurentenzahlen sich von 2003 bis 2012 halbiert haben, hat die IV seit 2008 jährlich deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt (plus 2 Prozent von 2016 auf 2017). 40‘800 Personen konnten eine solche Massnahme im vergangenen Jahr beanspruchen. Diese Zahlen spiegeln die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung wider. Mit dem Monitoring der beruflichen Integration kann der Weg der Versicherten, die bestimmte Eingliederungsmassnahmen der IV zugesprochen erhalten haben, in Bezug auf ihre Erwerbstätigkeit, ihr Einkommen sowie auf ihren Leistungsbezug aus der IV, Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe über einen Zeitraum von mehreren Jahren festgestellt werden. Dies erlaubt Rückschlüsse auf die Wirkung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen, wenn auch keine umfassende und abschliessende Beurteilung.

Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs

2017 hat die IV 2130 Ermittlungen wegen Verdachts auf Versicherungsmissbrauch abgeschlossen. Der Verdacht bestätigte sich in 630 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rente, respektive die Nichtzusprache einer Rente zur Folge hatte. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 178 Mio. Franken, bei Kosten von rund 8 Mio. Franken. Die gesetzlichen Grundlagen für Observationen werden derzeit erneuert. Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2018 eine neue Gesetzesgrundlage verabschiedet, die für die Unfall-, Invaliden-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie für die AHV und die Ergänzungsleistungen gelten würde. Dagegen wurde ein Referendum lanciert.


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