Die Behindertenpolitik soll vertieft werden

Bern, 11.01.2017 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zeigt in einem Bericht auf, wie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen verankert und speziell in der Arbeitswelt gefördert werden kann. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2017 den Bericht zur Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, die Massnahmen mit den Kantonen und Verbänden zu diskutieren.

Der Bericht definiert acht Ziele und 15 Massnahmen, um Gleichstellung, Vernetzung, Steuerung und Transparenz in der Behindertenpolitik zu verbessern. Wichtigstes Ziel ist die Förderung der beruflichen Integration. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) lanciert dazu das Programm „Gleichstellung und Arbeit". Finanzhilfen werden künftig prioritär für Projekte vergeben, die dazu beitragen, Benachteiligungen in der Arbeitswelt abzubauen. Die berufliche Integration ist auch Thema von drei Konferenzen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Die erste Konferenz findet am 26. Januar in Bern statt.

Mit weiteren Massnahmen soll die Behindertenpolitik als Querschnittsthema etabliert werden, etwa indem die Koordination auf Bundesebene
gestärkt wird. Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag erteilt, die Massnahmen zusammen mit den Kantonen und Verbänden zu diskutieren und bis Ende 2017 einen neuen Bericht vorzulegen.

Gleichstellung in vielen Lebensbereichen noch mangelhaft
Die Situation von Menschen mit Behinderung hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren stark verbessert. So sind etwa Bauten und der öffentliche Verkehr besser zugänglich geworden und die Invalidenversicherung hat die berufliche Integration verstärkt. In vielen Lebensbereichen wie zum Beispiel Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Freizeit oder Kultur können Menschen mit Behinderung aber noch nicht gleichberechtigt teilnehmen, so wie es die Bundesverfassung festlegt.


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Andreas Rieder, Leiter EBGB,
Tel. +41 58 46 38394



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