IV-Renten an junge Versicherte vermeiden: neue Strategien in fünf Ländern im Vergleich

Bern, 23.03.2017 - Zurzeit lässt sich nicht nachweisen, dass Länder mit einem erhöhten Mindestrentenalter in der Invalidenversicherung bei der beruflichen Eingliederung erfolgreicher sind. Dies ist eines der Resultate des Vergleichs rentenvermeidender Reformen in fünf europäischen Ländern. Die Ergebnisse stützen das Ziel der Revision «Weiterentwicklung der IV»: Je jünger eine Person ist, desto intensiver müssen die Anstrengungen sein, um sie einzugliedern. Der Forschungsbericht zeigt zudem die Übereinstimmung der grundsätzlichen Reformziele in den Vergleichsländern und in der Schweiz. Die koordinierte Eingliederung wird vorangetrieben, um gleichzeitig Renten nur wenn wirklich notwendig und so spät als möglich zuzusprechen.

Der im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen erarbeitete Forschungsbericht erläutert die mit der Schweiz vergleichbaren Renten- und Eingliederungssysteme von Dänemark, Grossbritannien, Österreich, Schweden und den Niederlanden. Den Systemen dieser Staaten und jenem der Schweiz ist gemeinsam, dass junge, gesundheitlich beeinträchtigte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen, statt ihnen eine IV-Rente zu bezahlen. Drei der Vergleichsstaaten (DK, SE und NL) haben im Zuge dieser Anstrengungen das Mindestalter für IV-Renten erhöht. In der Schweiz liegt es bei 18 Jahren.

Dass ein erhöhtes Mindestrentenalter die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt klar und nachhaltig verstärkt, kann in den Vergleichsländern zurzeit nicht belegt werden. Allerdings wirken die untersuchten Reformen meist noch nicht lange und konnten teilweise noch nicht vollständig umgesetzt werden. Die längerfristige Wirkung und die Lösung von Folgeproblemen müssen in einigen Jahren erneut analysiert werden.

Die Vergleichsländer bauten, gleichzeitig mit der Erhöhung der Hürde zur Rente, Alternativprogramme für junge Personen aus, insbesondere Angebote zur verstärkten sozialen und beruflichen Eingliederung und zur Bildung. Diese stellen hohe Anforderungen an die Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen. Dabei muss auch der Lebensunterhalt der jungen Menschen gesichert bleiben. Zu diesem Zweck werden in allen fünf Ländern begleitend zu den Förderungsmassnahmen Geldleistungen ausbezahlt, teilweise wie die Taggelder während Eingliederungsmassnahmen in der Schweiz, teilweise als zeitlich befristete Rente oder in Form von Sozialhilfe.

Die IV-Revisionen der letzten Jahre in der Schweiz streben dasselbe an, wie die untersuchten Reformen in allen fünf Vergleichsländern. Sie zielen auf eine bessere berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ab und wollen die Kooperation zwischen den Institutionen verstärken.

Die neueste Revision «Weiterentwicklung der IV», die der Bundesrat im Februar 2017 verabschiedet hat, zielt nun insbesondere auf die Jungen ab: Es soll möglichst niemand als IV-Rentnerin oder IV-Rentner ins Erwachsenenleben starten. Deshalb wird neu im Gesetz das Prinzip verankert: Je jünger eine Person ist, desto intensiver müssen die Anstrengungen sein um sie einzugliedern. Eine Rente wird erst zugesprochen, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft worden sind. Dazu gehören auch das mehrmalige Wiederholen und die Anpassung von Massnahmen. Die Eingliederungsmassnahmen werden gezielt für Kinder und junge Versicherte ausgebaut.


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