Vernehmlassung zur Ratifikation von zwei internationalen Abkommen zum Kulturerbe

Bern, 08.11.2017 - An seiner Sitzung vom 8. November 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Ratifikation des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft und zur Ratifikation des Übereinkommens der UNESCO über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes eröffnet. Die Konventionen bekräftigen das internationale Engagement der Schweiz zur Erhaltung des Kulturerbes. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. März 2018.

Im Kontext des europäischen Kulturerbejahres 2018 regt der Bundesrat die Ratifizierung zweier wichtiger internationaler Abkommen an. Sie sehen wirksamen Schutz vor Plünderung sowie nachhaltige Erhaltungs- und Entwicklungsstrategien für das Kulturerbe vor. Ein Beitritt der Schweiz stärkt nicht nur die nationale und internationale Kulturerbepolitik, sondern ist auch ein Bekenntnis zur multilateralen Zusammenarbeit in diesem Bereich.  

Rahmenübereinkommen des Europarats von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro)

Die Konvention von Faro beschreibt konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise nutzbar gemacht werden kann. Sie geht dabei von einem breiten Kulturerbebegriff aus, der sowohl materielle als auch immaterielle und digitale Erscheinungsformen umfasst. Die Vertragsstaaten bekräftigen mit der Unterzeichnung ihren Willen, das Potenzial des Kulturerbes zu aktivieren, neue Zugänge zu schaffen und innovative Formen der Aneignung zu ermöglichen.

Übereinkommen der UNESCO von 2001 über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes

Ein bedeutender Teil des Kulturerbes der Menschheit liegt unter der Wasseroberfläche. In der Schweiz sind dies etwa die weltbekannten Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen" sind. Für die Weltmeere wird von 3 Millionen Fundstellen ausgegangen. Das Übereinkommen ist ein wirksames Instrument, um die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser zu verhindern. Es legt generelle Schutzprinzipien fest, richtet ein internationales Kooperationssystem ein und führt Richtlinien für die praktische Arbeit unter Wasser ein. Das Übereinkommen ist auf alle Gewässer anwendbar. Ein Hauptaugenmerk gilt aber dem Schutz des Kulturerbes in den Meeren. Für den Bereich der Hohen See schafft es erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe. 

Impulse für die Kulturerbepolitik

Die Konventionen fördern eine zeitgemässe Kulturerbepolitik und bestätigen die bisherigen gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen. Sie bilden eine solide Grundlage für die zukünftige Ausrichtung einer ganzheitlichen nationalen Kulturerbepolitik, welche den nötigen Schutz vorkehrt, gleichzeitig aber auch die Leistungen des Kulturerbes für die Gesellschaft sichtbar macht sowie Mitwirkung und Mitverantwortung der Bevölkerung stärkt.


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Nina Mekacher, Stv. Leiterin Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, BAK
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