Bericht Finanzhilfen 2018

Menschen mit Behinderungen sollten in alle Lebensbereiche eingebunden sein, ohne dabei Barrieren antreffen zu müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Bund Projekte finanziell, welche die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen verfolgen. Dazu können jährlich rund zwei Millionen Franken gesprochen werden. Doch wie werden diese Gelder in der Praxis verteilt? Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht zu den im Jahr 2018 eingegangenen Gesuchen und unterstützten Projekten.

Eingegangene und bewilligte Gesuche

Das EBGB bietet für die Eingabe von Gesuchen mit der Projektbeitragsverwaltung PBV ein speziell dafür vorgesehenes Online-Portal an. Über dieses Portal sind beim EBGB im Jahr 2018 insgesamt 33 Gesuche um Finanzhilfe eingegangen. Von den 33 eingereichten Projekten werden deren 11 finanziell unterstützt. Damit wurde im letzten Jahr gut jedem dritten Gesuch entsprochen.

Unterstützungskriterien und Bedeutung der Finanzhilfen

Beiträge können insbesondere geleistet werden für befristete Projekte, welche einen starken Praxisbezug aufweisen, über die Dauer der Beitragszahlung hinaus wirken, die Vernetzung mit anderen Organisationen und Projekten fördern und experimentellen Charakter aufweisen (Art. 17 BehiV). Die Unterstützung von Projekten dient in erster Linie dazu, „neue Massnahmen und Formen der Integration zu testen“. Es geht mit anderen Worten darum, im Sinn einer Anschubfinanzierung neue Ansätze zu erproben, um die Grundlage für die Weiterentwicklung von Angeboten und Dienstleistungen zu schaffen, welche der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen dienen. Die finanzielle Unterstützung solcher Projekte soll schliesslich einen Anstoss zur Nachahmung der erfolgreich erprobten Ansätze setzen.

Unterstützungsbeitrag

Das EDI hatte für das Jahr 2018 ein Budget von CHF 2'219’200.00 für die Unterstützung von innovativen und nachhaltigen Projekten zur Verfügung. Dieser Kredit wurde zu ca. 90% ausgeschöpft. Mit diesen Mitteln leistet der Bund eine finanzielle Unterstützung von bis zu 75% an die gesamten Kosten der bewilligten Projekte.

Die Finanzhilfen erlauben es, Projekte von unterschiedlicher Dimension zu unterstützen. Der geleistete Unterstützungsbeitrag unterscheidet sich sachgemäss je nach Grösse des geplanten Projekts und der zur Projektdurchführung tatsächlich benötigten Mittel. Der durchschnittliche Unterstützungsbeitrag betrug im Jahr 2018 CHF 182’818.20 pro Gesuch.
Dabei beträgt der höchste Betrag, den das EBGB über die kommenden Jahre für ein im Jahr 2018 bewilligtes Gesuch ausbezahlen wird, CHF 458'000.00. Der niedrigste Betrag, den das EBGB für ein Projekt im letzten Jahr gesprochen hat, beläuft sich auf CHF 30'000.-.

Themenbereiche der Projekte

Der Bund kann Projekte aus verschiedenen Themenbereichen fördern. Das Spektrum reicht von Bildung, über Arbeit, Kultur, Infrastruktur, Kommunikation, Selbstbestimmung, bis hin zu Freizeit & Sport.

Um die Gleichstellung gezielt zu fördern und die Sensibilisierung der Bevölkerung für eine Thematik zu verstärken, bündelt das EBGB Projekte in Schwerpunktprogramme.

Seit Januar 2017 läuft das Schwerpunktprogramm «Gleichstellung und Arbeit». Mit diesem will das EBGB die Schaffung von barrierefreien Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld fördern und zum Abbau von benachteiligenden Faktoren in der Arbeitswelt beitragen. Dieser Fokus spiegelt sich in den letztjährigen Zahlen zu den erhaltenen und bewilligten Gesuchen wider: Einerseits sind mit 10 Gesuchen (30%) prozentual so viele Finanzhilfegesuche aus dem Bereich Gleichstellung und Arbeit eingegangen wie noch nie. Zudem wurden fünf dieser Projekte bewilligt.

Trägerschaft und Reichweite der Projekte

Finanzhilfen zur Integration von Menschen mit Behinderungen werden an gesamtschwei-zerische oder sprachregional tätige gemeinnützige Organisationen, Kantone, oder Gemein¬den vergeben; mit Ausnahme von Pilotversuchen zur Integration ins Erwerbsleben, bei welchen die Trägerschaft auch ein Unternehmen sein kann (Art. 16 Abs. 3 und Art. 17 BehiG).

Gesuche wurden vor allem von Behindertenorganisationen (25 Gesuche; 76%) und Fachhochschulen eingegeben (5 Gesuche; 15%).

Vergeben wurden die Finanzhilfen überwiegend an Behindertenorganisationen. Sie stellen rund 80% der Trägerschaft aller im Jahr 2018 bewilligten Gesuche dar.

Neue Wege der Integration werden auf verschiedenen Ebenen erprobt. Im Jahr 2018 gingen 16 Gesuche ein, die von nationaler Reichweite sind (vgl. Abbildung 3). Dies stellt im Vergleich zu den Gesuchen mit sprachregionaler Reichweite (9 Gesuche) und regionaler Reichweite (7 Gesuche) den überwiegenden Teil dar. Auch bei den bewilligten Gesuchen kommen mit 7 Gesuchen von nationaler Reichweite am meisten Gesuche aus diesem Bereich. Projekte mit sprachregionaler Reichweite wurden 2 bewilligt, Projekte mit regionaler Reichweite ebenfalls 2.

Damit geschieht die Umsetzung der Projekte auf einer breiten Basis. Da nur gesamtschweizerisch und sprachregional tätige Organisationen Finanzhilfen erhalten können, kann zudem sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse von Projekten mit regionaler Reichweite, auch wenn sie lokal erprobt wurden, möglichst breit bekannt gemacht werden können.

Ausblick

Die nächste Gesuchseingabefrist endet am 15. März 2019. Bis dahin können Gesuche um Finanzhilfen des EBGB auf der Online-Plattform PBV eingegeben werden. Wir freuen uns auch für diese Gesuchsperiode besonders über Projekteingaben aus dem Schwerpunktprogramm «Gleichstellung und Arbeit». 

Stand: 11. Februar 2019

Letzte Änderung 10.01.2022

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