Bericht Finanzhilfen 2019

Menschen mit Behinderungen sollten in alle Lebensbereiche eingebunden sein, ohne dabei auf Barrieren zu stossen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Bund Projekte, welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verfolgen. Dazu können jährlich rund zwei Millionen Franken gesprochen werden. Doch wie werden diese Gelder in der Praxis verteilt? Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht zu den im Jahr 2019 eingegangenen Gesuchen und unterstützten Projekten.

Eingegangene und bewilligte Gesuche

Das EBGB bietet für die Eingabe von Gesuchen mit der Projektbeitragsverwaltung PBV ein speziell dafür vorgesehenes Online-Portal an. Über dieses Portal sind beim EBGB im Jahr 2019 insgesamt 43 Gesuche um Finanzhilfe eingegangen. Von den 43 eingereichten Projekten werden momentan 21 finanziell unterstützt. Damit wurde im Jahr 2019 ca. 49% der Gesuche entsprochen. 6 Projekteingaben mussten substantiell überarbeitet werden und der Entscheid seitens EBGB fiel daher erst im 2020.

Unterstützungskriterien und Bedeutung der Finanzhilfen

Beiträge können insbesondere geleistet werden für befristete Projekte, welche einen starken Praxisbezug aufweisen, über die Dauer der Beitragszahlung hinauswirken, die Vernetzung mit anderen Organisationen und Projekten fördern und einen experimentellen Charakter aufweisen (Art. 17 BehiV). Die Unterstützung von Projekten dient in erster Linie dazu, «neue Massnahmen und Formen der Integration zu testen». Es geht also darum, im Sinne einer Anschubfinanzierung neue Ansätze zu erproben, um eine Grundlage für die Weiterentwicklung von Angeboten und Dienstleistungen zu schaffen, welche der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen dienen. Die finanzielle Unterstützung solcher Projekte soll schliesslich dazu führen, dass die erprobten Konzepte von weiteren Organisationen übernommen werden und dadurch möglichst vielen Menschen mit Behinderung zugutekommen. 

Unterstützungsbeitrag

Das EDI hatte für das Jahr 2019 ein Budget von CHF 2'241’400.00 für die Unterstützung von innovativen und nachhaltigen
Projekten zur Verfügung. Dieser Kredit wurde zu ca. 83% ausgeschöpft. Mit diesen Mitteln leistet der Bund eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50% an die gesamten Kosten der bewilligten Projekte. 

Die Finanzhilfen erlauben es, Projekte von unterschiedlicher Dimension zu unterstützen. Der geleistete Unterstützungsbeitrag unterscheidet sich sachgemäss je nach Grösse des geplanten Projekts und der zur Projektdurchführung tatsächlich benötigten Mittel. Der durchschnittliche Unterstützungsbeitrag betrug im Jahr 2019 CHF 33'827 pro Gesuch.

Dabei beträgt der höchste Betrag, den das EBGB über die kommenden Jahre für ein im Jahr 2019 bewilligtes Gesuch ausbezahlen wird, CHF 460'000.00. Der niedrigste Betrag, den das EBGB für ein Projekt im letzten Jahr gesprochen hat, beläuft sich auf CHF 5’000.00.

Themenbereiche der Projekte

Der Bund kann Projekte aus verschiedenen Themenbereichen fördern. Als Orientierung dienen die innerhalb des Berichtes «Behindertenpolitik 2018-2021» definierten Themen der Gleichstellung.

Seit Januar 2017 läuft das Schwerpunktprogramm «Gleichstellung und Arbeit». Mit diesem will das EBGB die Schaffung von barrierefreien Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld fördern und zum Abbau von benachteiligenden Faktoren in der Arbeitswelt beitragen. Im Rahmen dieses Themenbereichs wurden letztes Jahr 4 Projekte eingereicht, wovon 2 bewilligt wurden.

Um die Gleichstellung gezielt zu fördern und die Sensibilisierung der Bevölkerung für eine Thematik zu verstärken, richtet das EBGB sein Handeln strategisch an Themen­schwerpunkten aus. Seit Januar 2018 läuft das Schwerpunktprogramm «Selbstbestimmtes Leben». Mit diesem Schwerpunktprogramm will das EBGB Selbstbestimmung bei der Wahl der Tagesstruktur, freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform, Flexibilisierung und Individualisierung von spezifischen Unterstützungsangeboten, Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen und die Mitwirkung bei Entscheiden von Behörden und von Institutionen fördern.

Dieser Fokus spiegelt sich in den letztjährigen Zahlen zu den erhaltenen und bewilligten Gesuchen wider: Einerseits sind mit 11 Gesuchen (26%) prozentual so viele Finanzhilfegesuche aus dem Bereich «Selbstbestimmtes Leben» eingegangen wie noch nie. Zudem wurden 8 dieser Projekte bewilligt.

In Ausnahmefällen können Publikationen, kulturelle Aufführungen oder Sensibilisierungs­projekte unterstützt werden. Der Bund hat im Jahre 2019 keine Gelder für die Finanzierung von Publikationen gesprochen. Ein kultureller Anlass zum Thema UN-BRK wurde vom Bund aufgrund der Wichtigkeit des Themas mitgetragen. 

Trägerschaft und Reichweite der Projekte

Finanzhilfen zur Integration von Menschen mit Behinderungen werden an gesamt­schweizerische oder sprachregional tätige gemeinnützige Organisationen, Kantone, oder Gemeinden vergeben. Bei Pilotversuchen zur Integration ins Erwerbsleben kann die Trägerschaft auch ein privates Unternehmen sein (Art. 16 Abs. 3 und Art. 17 BehiG).

Gesuche wurden vor allem von Behindertenorganisationen (29 Gesuche; 67%) und Fachhochschulen eingegeben (7 Gesuche; 16.%).

Vergeben wurden die Finanzhilfen überwiegend an Behindertenorganisationen. Sie stellen rund 2/3 der Trägerschaft aller im Jahr 2019 bewilligten Gesuche dar. 

Neue Wege der Integration werden auf verschiedenen Ebenen erprobt. Im Jahr 2019 gingen 25 Gesuche ein, die von nationaler
Reichweite sind (vgl. Abbildung 3). Dies stellt im Vergleich zu den Gesuchen mit sprachregionaler Reichweite (11 Gesuche) und regionaler Reichweite (7 Gesuche) den überwiegenden Anteil dar. Auch bewilligt wurden mit 10 Gesuchen von nationaler Reichweite die meisten Projektanträge in diesem Bereich. Projekte mit sprach­regionaler Reichweite wurden 8 bewilligt, Projekte mit regionaler Reichweite 3. 

Damit geschieht die Umsetzung der Projekte auf einer breiten Basis. Da nur gesamtschwei­zerisch und sprachregional tätige
Organisationen Finanzhilfen erhalten können (Ausnahme Schwerpunktprogramm «Gleichstellung und Arbeit»), kann zudem sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse von Projekten mit regionaler Reichweite, auch wenn sie lokal
erprobt wurden, möglichst breit bekannt gemacht werden können.

Ausblick

Die nächste Gesuchseingabefrist endet am 17. März 2020. Bis dahin können Gesuche um Finanzhilfen des EBGB auf der Online-Plattform PBV eingegeben werden. Wir freuen uns auch für diese Gesuchsperiode besonders über Projekteingaben aus dem Schwerpunkt­programm «Gleichstellung und Arbeit» und dem Themenschwerpunkt «Selbstbestimmtes Leben». Die genaueren Voraussetzungen zur Erteilung von Finanzhilfen sowie eine Übersicht über die bisher unterstützten Projekte finden sich auf unserer Website.

Stand: 10. März 2020

Letzte Änderung 12.11.2021

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