Finanzhilfen
Zur Erinnerung
Bisher:
Kleinprojekte mit einer Gesamtprojektsumme von 20'000 CHF und einer beantragten finanziellen Unterstützung an den Bund bis max. 10'000 CHF konnten bisher das ganze Jahr hindurch eingegeben werden.
Neu:
Da beim EBGB seit einiger Zeit Finanzhilfegesuche zweimal jährlich eingegeben werden können (Fristen 15. März + 15. September des jeweiligen Jahres), werden neu auch die Gesuche für Kleinprojekte in diesen halbjährlichen Ablauf integriert und nicht mehr getrennt abgewickelt. Die Umsetzung erfolgt per 15. September 2017.
Projekte im Fokus
UNO - Konvention
Personelles aus dem EBGB
Letzte Änderung 30.08.2017