Newsletter EBGB 3/2017 : Gleichstellung als Auftrag


Schwerpunkt Gleichstellung und Arbeit 

Neue Informationen zu Recht und Arbeit

Im Rahmen des Schwerpunktprogramms wurden die Informationen zu Recht und Arbeit aktualisiert und ergänzt. In einer Übersicht werden die wichtigsten Regeln im Bereich Arbeitsrecht sowie die spezifischen Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen zusammengefasst. Ausführlichere Informationen zur Thematik finden sich zudem in einem Dokument zum Herunterladen.


Finanzhilfen

Zur Erinnerung

Bisher:
Kleinprojekte mit einer Gesamtprojektsumme von 20'000 CHF und einer beantragten finanziellen Unterstützung an den Bund bis max. 10'000 CHF konnten bisher das ganze Jahr hindurch eingegeben werden.

Neu:
Da beim EBGB seit einiger Zeit Finanzhilfegesuche zweimal jährlich eingegeben werden können (Fristen 15. März + 15. September des jeweiligen Jahres), werden neu auch die Gesuche für Kleinprojekte in diesen halbjährlichen Ablauf integriert und nicht mehr getrennt abgewickelt. Die Umsetzung erfolgt per 15. September 2017.


Projekte im Fokus

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Personen, die selber psychische Erkrankungen durchlebt haben, verfügen über einzigartiges Wissen zu psychischer Krankheit. Mit der Ausbildung zum Peer nutzt  Pro Mente Sana ihre Krankheitserfahrungen und wandelt sie in berufliche Kompetenzen um. Damit fördert die Stiftung die (Wieder-) Eingliederung der Betroffenen in die Arbeitswelt.


UNO - Konvention

Logo UNO

Der UNO-Ausschuss, wozu dient er ?

Wozu dient der UNO-Ausschuss ? – Nächste Sitzung vom 14. bis 31. August in Genf – Kandidatur des Schweizers Markus Schaefer für die Wahlen 2018


Personelles aus dem EBGB

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Nach mehr als 12 Jahren Tätigkeit im EBGB hat Rolf Schuler eine neue Herausforderung gesucht und gefunden. Er wird sich künftig selbstständig mit dem Thema beschäftigen, das ihm schon bisher bei der Arbeit, im Privaten, aber auch in seiner langjährigen politischen Tätigkeit besonders am Herzen lag: der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Wir alle wünschen Rolf für diesen Schritt viel Glück und Erfolg, auch wenn wir ihn nur mit grossem Bedauern gehen lassen. Denn wir – und zahlreiche Personen, die in der langen Tätigkeit von Rolf im EBGB mit ihm Kontakt hatten – verlieren mit ihm einen stets hilfsbereiten Mitarbeiter, einen kritischen Geist und die unverkennbare Stimme des EBGB.


Fachkontakt
Letzte Änderung 30.08.2017

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