Newsletter EBGB 1/2018: Gleichstellung als Auftrag


Schwerpunkt Gleichstellung und Arbeit 

égalité et travail

Das EBGB hat an der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» die Sicht der Gleichstellung eingebracht.

Im Workshop «Förderung eines inklusiven Arbeitsumfeldes wurde diskutiert, wie die Arbeitsumgebung gestaltet sein muss, damit Barrieren abgebaut werden und Menschen mit Behinderungen unbehindert darin arbeiten können.

Als konkrete Massnahme wird das Label iPunkt weiterentwickelt. Dieses Label ist eine Auszeichnung für Arbeitgebende, welche Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt beschäftigen. Seit Januar 2013 wird das Label iPunkt im Wirtschaftsraum Nordwestschweiz aufgebaut und erprobt. Bei der Weiterentwicklung «iPunkt+» wird es darum gehen, die bestehenden Kriterien mit Kriterien zu ergänzen, welche auf den Abbau von Barrieren im Arbeitsumfeld wirken und zu einer inklusiven Unternehmenskultur beitragen, z.B. diskriminierungsfreie Rekrutierung oder Schulung und Sensibilisierung von Vorgesetzten. Die Erkenntnisse dieser Weiterentwicklung werden nach Projektende allen interessierten Akteuren zur Verfügung gestellt und können für die eigenen Zwecke adaptiert werden.

Damit zeigt die Weiterentwicklung «iPunkt+» auf, wie mit einem Label-Ansatz ein barrierefreies Arbeitsumfeld bei Unternehmen des 1. Arbeitsmarkts gefördert werden kann.  Gleichzeitig schafft es die Voraussetzungen, um einen inklusiven Label-Ansatz auf weitere Wirtschaftsregionen auszudehnen. Das Projekt «iPunkt+» wird über die Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen des EDI unterstützt. 


News aus der Bundesverwaltung

Symbol für Accessibility, das bedeutet Zugänglichkeit auf Englisch

Wie steht es mit der E-Accessibility in der Bundesverwaltung?

Der Bundesrat will es wissen. Sind die Informationen auf den Webseiten der Bundesverwaltung für Menschen mit Behinderungen zugänglich? Dieser Frage gehen wir nach.

Die Bundesverwaltung unternimmt viel für die Internet-Barrierefreiheit. Dazu gibt es seit 2015 einen Aktionsplan mit verschiedenen Massnahmen. Diese haben folgendes Ziel: Die Informationen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung sollen für alle zugänglich sein. Auch für Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan E-Accessibility dauerte von 2015 bis 2017. Nun wird dieser evaluiert.

Diese Evaluation wird durch die Berner Fachhochschule durchgeführt. Untersucht wird: Sind die Massnahmen aus dem Aktionsplan umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wurden die jeweiligen Ziele erreicht? Wie steht es mit der Barrierefreiheit der Informationen und Webauftritte der Bundesverwaltung? Wie kann die Internet-Barrierefreiheit weiterhin sichergestellt werden?

Im Sommer 2018 werden wir dem Bundesrat einen Bericht mit den Ergebnissen der Evaluation übergeben. Wir sind gespannt. Und: Natürlich halten wir Sie auf dem Laufenden. 

Erstes Open Accessibility Forum Bund

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen hindernisfrei auf Online-Dienstleistungen des Bundes zugreifen können. Um die Barrierefreiheit der Webseiten des Bundes weiter voranzutreiben, haben die Beauftragten Internet-Barrierefreiheit der Departemente und der BK und die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund das Open Accessibility Forum ins Leben gerufen. Am 1.2.2018 nahmen über 80 Mitarbeitende der Bundesverwaltung, verteilt über alle Departemente, daran teil.

Am Forum wurde diskutiert, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch den barrierefreien Zugang zu den Webseiten des Bundes verbessert werden kann. Die Referate befassten sich mit folgenden Themen: Barrierefreiheit als Gewinn für alle, die 10 häufigsten Barrieren und wie sie abgebaut werden können, das Erstellen von barrierefreien PDF-Dokumenten mit dem Plug-in axesPDF for Word, das Framework Oblique sowie die Herausforderungen und Chancen elektronischer Formate der Zukunft für die Barrierefreiheit.

In der Schweiz leben über 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie bietet die Informations- und Kommunikationstechnologie ein grosses Potenzial für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit in Ausbildung und Beruf sowie im gesellschaftlichen und privaten Alltag.

Die Beauftragten Internet-Barrierefreiheit und die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund planen, jährlich eine Open Accessibility Forum durchzuführen. 


Finanzhilfen

Eine Person arbeitet an einem Dokument mit Grafiken zu einer Projektevaluation

Neue Wege der Gleichstellung – Bericht über die Finanzhilfen 2017

Menschen mit Behinderungen sollten in alle Lebensbereiche eingebunden sein, ohne dabei Barrieren antreffen zu müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Bund Projekte finanziell, welche die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen verfolgen. Dazu können jährlich rund zwei Millionen Franken gesprochen werden. Doch wie werden diese Gelder in der Praxis verteilt? Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht zu den im Jahr 2017 eingegangenen Gesuchen und unterstützten Projekten.


Projekte im Fokus

Provisorium 46: ein Projekt von Blindspot

Inmitten der Gesellschaft

Ein trendiges Lokal, das gewinnorientiert wirtschaftet, auf die Bedürfnisse der breiten Gesellschaft zugeschnitten ist und gemeinsam von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung betrieben wird? Genau dies bietet das Projekt Provisorium46 von Blindspot. Durch seinen Sozialraumansatz beweist es, dass Inklusion mehrheitsfähig und attraktiv sein kann.


Fachkontakt
Letzte Änderung 22.02.2018

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