Newsletter EBGB 2/2018: Gleichstellung als Auftrag


Behindertenpolitik

Bericht «Behindertenpolitik»

In der Schweiz ist es noch nicht allen Menschen mit Behinderungen möglich selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Der Bundesrat will dies ändern. An seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 hat er einen entsprechenden Bericht zur Stärkung der Behindertenpolitik verabschiedet. Priorität haben die Gleichstellung in der Arbeitswelt, die Förderung eines selbstbestimmten Lebens sowie die barrierefreie digitale Kommunikation. Zudem wird die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen verstärkt.


Schwerpunkt Gleichstellung und Arbeit 

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Barrierefreie Rahmenbedingungen

Die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt beschränkt sich meist auf Einzelfälle. Berufliche Inklusion geht einen Schritt weiter und umfasst auch die Gleichstellung in der Arbeitswelt: Arbeitgeber passen ihre Rahmenbedingungen so an, dass Menschen mit Behinderungen einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten können. Ein Artikel des EBGB zeigt auf, welche Massnahmen dabei zielführend sind. Als Praxisbeispiele dienen Swisscom und Keller Recycling AG.


News aus der Bundesverwaltung

Symbol für Accessibility, das bedeutet Zugänglichkeit auf Englisch

Bund verabschiedet Guideline für barrierefreie IT-Projekte

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes und die eCH-Fachgruppe HERMES haben die Guideline HERMES 5 freigegeben. Diese stellt sicher, dass die Zugänglichkeit in IT-Projekten erfolgreich umgesetzt wird. Damit IT-Anwendungen barrierefrei werden, müssen sie so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – zugänglich sind (Accessibility). Ein anderer zentraler Erfolgsfaktor in der Entwicklung neuer IT-Anwendungen ist das Nutzungserlebnis, die Erfahrung, welche Nutzer mit der Anwendung machen (User Experience). Damit können die Bedürfnisse der Benutzer und Benutzerinnen in Bezug auf Bedienung und Einfachheit berücksichtigt werden. Die Guideline zeigt wie Accessibility und User Experience in IT-Projekte integriert werden können und unterstützt die Projektbeteiligten in ihren Rollen.

Erarbeitet wurde die Guideline von Vertretenden des Bundes, der Schweizerischen Post AG und externen Experten. Verantwortlich für die Teile zur Barrierefreiheit war die Fachstelle E-Accessibility Bund.

Die Dokumente zu den Guidelines HERMES zu User Experience und Accessibility können bezogen werden unter


Finanzhilfen

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Neue Eingabetermine für Gesuche mit Schwerpunkt «Gleichstellung und Arbeit»

Gleichstellung lässt sich nicht einfach verordnen, sondern muss gestaltet werden. Der Bund unterstützt daher Projekte, die neue Wege der Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen erproben.

Der nächste Termin für die Eingabe von Gesuchen beim EBGB ist der 15. September 2018

Mit einer Ausnahme:

Neu können Sie Gesuche im Bereich Arbeit laufend eingeben! Diese werden von uns so rasch als möglich überprüft und Sie erhalten in diesem Fall eine separate Empfangsbestätigung.


Projekte im Fokus

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Arbeitsfeld Tourismus integrativ

Ein breites Spektrum an interessanten Arbeitsmöglichkeiten sowie Erfahrungen mit gelebter Diversity: Die Tourismusbranche als Arbeitsfeld besitzt grosses Potenzial für Menschen mit Behinderungen. Das Projekt «ArTiv» der Hochschule Luzern zeigt dieses Potenzial auf, illustriert die Vorteile für Unternehmen, welche Menschen mit Behinderungen einstellen und schafft Vernetzungsmöglichkeiten.


Fachkontakt
Letzte Änderung 22.02.2018

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