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Bund verabschiedet Guideline für barrierefreie IT-Projekte
Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes und die eCH-Fachgruppe HERMES haben die Guideline HERMES 5 freigegeben. Diese stellt sicher, dass die Zugänglichkeit in IT-Projekten erfolgreich umgesetzt wird. Damit IT-Anwendungen barrierefrei werden, müssen sie so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – zugänglich sind (Accessibility). Ein anderer zentraler Erfolgsfaktor in der Entwicklung neuer IT-Anwendungen ist das Nutzungserlebnis, die Erfahrung, welche Nutzer mit der Anwendung machen (User Experience). Damit können die Bedürfnisse der Benutzer und Benutzerinnen in Bezug auf Bedienung und Einfachheit berücksichtigt werden. Die Guideline zeigt wie Accessibility und User Experience in IT-Projekte integriert werden können und unterstützt die Projektbeteiligten in ihren Rollen.
Erarbeitet wurde die Guideline von Vertretenden des Bundes, der Schweizerischen Post AG und externen Experten. Verantwortlich für die Teile zur Barrierefreiheit war die Fachstelle E-Accessibility Bund.
Die Dokumente zu den Guidelines HERMES zu User Experience und Accessibility können bezogen werden unter
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Letzte Änderung 22.02.2018