Digitalisierung: Chance oder Risiko für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen?
Die Digitalisierung, die Robotik, Assistenzsysteme und künstliche Intelligenz, sind aus unserer modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Stellen diese Entwicklungen für die berufliche Integration der Menschen mit Behinderungen eine Chance oder ein Risiko dar? Oder allgemeiner gefragt: Können verbesserte Rahmenbedingungen die Chancen erhöhen und die Risiken verringern?
Mit diesen Fragen wird sich die Berner Fachhochschule in einer vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB in Auftrag gegebenen Studie «Chancen und Risiken für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der technologischen Entwicklungen» auseinandersetzen.
Das Mandat wurde der Fachhochschule aufgrund des Auftrags an den Bundesrat erteilt, das Parlament über den Einfluss der technologischen Entwicklungen auf die berufliche Integration der Menschen mit Behinderung zu informieren (Postulat 16.4169 «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung»).
News aus der Bundesverwaltung
Bundeskanzlei veröffentlicht Abstimmungsvideos in Gebärdensprache
Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. September 2017 hat die Bundeskanzlei in einem Pilotversuch Videos in Gebärdensprache produziert. Diese ergänzen die bereits aufgeschalteten Erklärvideos, die Erläuterungen des Bundesrates und die weiteren Abstimmungsinformationen auf www.admin.ch, die leicht verständlich und barrierefrei gestaltet sind.
Medienmitteilung Bundeskanzlei 07.09.2017Förderung der leichten Sprache und der Gebärdensprache
In der Bundesverwaltung wurde im Sommer 2017 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche die leichte Sprache sowie die Gebärdensprache fördern will.
Aktuell fehlen das Wissen und die Erfahrung, wie die leichte Sprache und die Gebärdensprache eingesetzt werden können und sollen. Welche Texte sollen übersetzt werden? Was sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen? Was sind die konkreten Verpflichtungen? Wie und wo sollen die zugänglichen Informationen publiziert werden?
Die eingesetzte Arbeitsgruppe kümmert sich um solche und weitere Fragen – mit dem Ziel, die leichte Sprache und die Gebärdensprache innerhalb der Bundesverwaltung zu fördern. Die Arbeitsgruppe ist bundesintern zusammengestellt, der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Forschung sowie mit Fachorganisationen, wird jedoch themenspezifisch sichergestellt. Erste Ergebnisse werden 2018 erwartet.
Projekte im Fokus
UNO - Konvention
72. UNO-Generalversammlung
Allgemeine Bemerkung zu Artikel 5 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Der UNO Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat auf seiner Website den Entwurf einer Allgemeinen Bemerkung zu Artikel 5 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung) in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Organisationen (Vertragsstaaten, aber auch nationale Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen) können bis 15. November 2017 zu diesem Entwurf Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Website des Ausschusses publiziert.
Weitere Informationen unter Allgemeine Bemerkungen des Ausschusses.
Im Rahmen der 72. UNO-Generalversammlung fanden in der Dritten Kommission (Kommission für Soziale, Humanitäre und Kulturelle Angelegenheiten) zwei interaktive Dialoge statt.
Der erste Dialog stand unter der Leitung der Präsidentin des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er befasste sich mit einem Bericht des Ausschusses (A/72/55) (in Französisch und Englisch) über seine Arbeit an den Sitzungen von 2015 und 2016. Der Bericht legt Rechenschaft ab über die Empfehlungen an die Länder, deren Berichte geprüft wurden, sowie über die Anträge, die beim Ausschuss aufgrund des Fakultativprotokolls eingegangen sind.
Der zweite interaktive Dialog fand mit der Sonderbeauftragten für die Rechte der Menschen mit Behinderungen statt. Er basierte auf dem von ihr verfassten Bericht (A/72/133) (in Französisch und Englisch) zum Thema «Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen». Die Empfehlungen der Sonderbeauftragten beinhalten namentlich das Anliegen, dass Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen ihre Rechte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wahrnehmen können, dass die Gesundheitsdienste die Rechte der behinderten Mädchen und jungen Frauen in sexuellen und reproduktiven Fragen respektieren und dass Sensibilisierungsprogramme umgesetzt werden, um die gesellschaftliche Wahrnehmung der sexuellen und reproduktiven Rechte der behinderten Mädchen und jungen Frauen zu verändern.
Website der UNO-Generalversammlung:
Liste der Berichte des Dritten Ausschusses (auf Englisch):
Gleichstellung im Sport
Den Fussball hörbar machen
Vom 21. bis 29. Oktober 2017 machten Schweizer Profi-Klubs das Miterleben des Spitzenfussballs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Thema.
Im Rahmen der SFL-Themenwoche wollten die Fussball-Liga und die beteiligten Klubs Fachpersonen und Betroffene zu Wort kommen lassen und ihre Bedürfnisse und Vorschläge aufnehmen. Dies mit der Zielsetzung, die Zugänglichkeit eines Fussball-Ligaspiels für Menschen mit einer Sehbehinderung zu verbessern.
Kurzmitteilungen
Letzte Änderung 30.08.2017