Newsletter EBGB 4/2017: Gleichstellung als Auftrag


Schwerpunkt Gleichstellung und Arbeit 

Digitalisierung: Chance oder Risiko für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen?

Die Digitalisierung, die Robotik, Assistenzsysteme und künstliche Intelligenz, sind aus unserer modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Stellen diese Entwicklungen für die berufliche Integration der Menschen mit Behinderungen eine Chance oder ein Risiko dar? Oder allgemeiner gefragt: Können verbesserte Rahmenbedingungen die Chancen erhöhen und die Risiken verringern?

Mit diesen Fragen wird sich die Berner Fachhochschule in einer vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB in Auftrag gegebenen Studie «Chancen und Risiken für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der technologischen Entwicklungen» auseinandersetzen.

Das Mandat wurde der Fachhochschule aufgrund des Auftrags an den Bundesrat erteilt, das Parlament über den Einfluss der technologischen Entwicklungen auf die berufliche Integration der Menschen mit Behinderung zu informieren (Postulat 16.4169 «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung»).


News aus der Bundesverwaltung

Piktogramm Gebärdensprache

Bundeskanzlei veröffentlicht Abstimmungsvideos in Gebärdensprache  

Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. September 2017 hat die Bundeskanzlei in einem Pilotversuch Videos in Gebärdensprache produziert. Diese ergänzen die bereits aufgeschalteten Erklärvideos, die Erläuterungen des Bundesrates und die weiteren Abstimmungsinformationen auf www.admin.ch, die leicht verständlich und barrierefrei gestaltet sind.                             

Medienmitteilung Bundeskanzlei 07.09.2017

Förderung der leichten Sprache und der Gebärdensprache  

In der Bundesverwaltung wurde im Sommer 2017 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche die leichte Sprache sowie die Gebärdensprache fördern will. 

Aktuell fehlen das Wissen und die Erfahrung, wie die leichte Sprache und die Gebärdensprache eingesetzt werden können und sollen. Welche Texte sollen übersetzt werden? Was sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen? Was sind die konkreten Verpflichtungen? Wie und wo sollen die zugänglichen Informationen publiziert werden?

Die eingesetzte Arbeitsgruppe kümmert sich um solche und weitere Fragen – mit dem Ziel, die leichte Sprache und die Gebärdensprache innerhalb der Bundesverwaltung zu fördern. Die Arbeitsgruppe ist bundesintern zusammengestellt, der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Forschung sowie mit Fachorganisationen, wird jedoch themenspezifisch sichergestellt. Erste Ergebnisse werden 2018 erwartet.


Projekte im Fokus

Giswil.JPG

In der Schweiz wird das barrierefreie Freizeit- und Reiseangebot laufend verbessert, doch es gibt noch viel zu tun. Mit dem Projekt «Barrierefreie Schweiz» möchte der gleichnamige neu gegründete Verein die Entwicklung neuer Projekte fördern und deren Koordination verbessern. Im Fokus steht dabei die Information über die Zugänglichkeit der Angebote, die heute noch lückenhaft und nur schwer zu finden ist.


UNO - Konvention

72. UNO-Generalversammlung

Allgemeine Bemerkung zu Artikel 5 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)


Gleichstellung im Sport

swiss football league
© Swiss football league

Den Fussball hörbar machen

Vom 21. bis 29. Oktober 2017 machten Schweizer Profi-Klubs das Miterleben des Spitzenfussballs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Thema.

Im Rahmen der SFL-Themenwoche wollten die Fussball-Liga und die beteiligten Klubs Fachpersonen und Betroffene zu Wort kommen lassen und ihre Bedürfnisse und Vorschläge aufnehmen. Dies mit der Zielsetzung, die Zugänglichkeit eines Fussball-Ligaspiels für Menschen mit einer Sehbehinderung zu verbessern.


Kurzmitteilungen

24.10.2017

Assistenzbeitrag der IV wird sehr geschätzt

Der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) erreicht die gesteckten Ziele. Er erhöht die Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen, erleichtert ihre berufliche und soziale Integration und verbessert ihre Chancen, trotz Behinderung im eigenen Zuhause leben zu können. Ausserdem trägt der Assistenzbeitrag zur Entlastung der Angehörigen bei. Zu diesem positiven Schluss kommt die Evaluation des Assistenzbeitrags nach fünfjährigem Bestehen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 30.08.2017

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/neswletter/newsletter-novembre-2017.html