Gleichstellung und Arbeit

Symbolbild: Gleichstellung und Arbeit

Für eine berufliche Integration sind individuelle Massnahmen nötig. Diese werden direkt an den Bedürfnissen der oder des jeweiligen Angestellten mit Behinderung ausgerichtet. Gleichstellung in der Arbeitswelt kann jedoch nur in Kombination mit einem barrierefreien Arbeitsumfeld erreicht werden. Ein solches gilt es unabhängig einer konkreten Anstellung einer Person mit Behinderung anzustreben. Ein Unternehmen mit einem bereits barrierefreien Arbeitsumfeld ermöglicht die Anstellung von Menschen mit Behinderungen und ist bereit für eine Diversity-Kultur.

Die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen stehen im Arbeitsleben (73,0% Menschen mit Behinderungen, resp. 49,3% Menschen mit starken Einschränkungen, gegenüber 87,9% der Menschen ohne Behinderung). Jede zweite Person mit Behinderungen arbeitet jedoch Teilzeit (meist aus gesundheitlichen Gründen), während dies bei Personen ohne Behinderungen bei jeder dritten Person der Fall ist.

Eine Anstellung zu haben heisst allerdings noch nicht, dass man bei der Arbeit auch gleichgestellt ist. Viele Arbeitnehmende mit Behinderungen können aufgrund von Hindernissen nicht gemäss ihren Kompetenzen arbeiten. Insgesamt ist die Arbeitszufriedenheit der Menschen mit Behinderungen weniger gut als jene der Menschen ohne Behinderungen. Erstere sind insbesondere mit den Arbeitsbedingungen und dem Erwerbseinkommen weniger zufrieden. Zudem halten sie ihre Stelle für weniger sicher, als dies bei Angestellten ohne Behinderung der Fall ist. Wichtig ist auch der Umstand, dass aufgrund der Behinderung oft mehr Energie für die Ausführung der Arbeit gebraucht wird. Angestellte mit Behinderungen geben in statistischen Befragungen vermehrt an, nach der Arbeit erschöpft zu sein, als solche ohne Behinderungen. Dies hat wiederum Einfluss auf die Pflichten und Möglichkeiten im Privatleben.

Es gibt noch viel zu tun. Arbeit und Gleichstellung ist daher ein aktuelles Schwerpunktthema des EBGB. 

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Letzte Änderung 23.05.2023

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