Umsetzung

Für die Umsetzung eines barrierefreien öffentlichen Verkehrs sind Bund und Kantone zuständig. Die Zuständigkeit für die Infrastruktur des Bahnverkehrs und die Zulassung von Bussen, Schiffen und Seilbahnen ist beim Bundesamt für Verkehr BAV gebündelt. Auch für den Flugverkehr ist der Bund zuständig: das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ist die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Flughäfen (inkl. Kommunikation und Hilfeleistungen an den Flughäfen und durch die Luftfahrtunternehmen). Die kantonalen und kommunalen Tiefbaubehörden haben die Federführung für die behindertengerechte Umgestaltung der Infrastrukturen beim öffentlichen Verkehr im Mischverkehr, also insbesondere bei den Tram- und Bushaltestellen.

Für die Umsetzung der Vorgaben für den öffentlichen Verkehr gemäss BehiG gibt es detaillierte Ausführungsbestimmungen. Diese sind in der Behindertengleichstellungsverordnung BehiV sowie in der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs VböV enthalten. Sie verpflichten im Bereich öffentlicher Verkehr in erster Linie die Transportunternehmen. Hierbei übernimmt der Verband öffentlicher Verkehr VÖV eine wichtige Funktion. Er ist Dach- und Fachverband aller Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und stellt wichtige Planungshilfen und Leitfäden zur Verfügung.

Die meisten BehiG-relevanten Massnahmen im öffentlichen Verkehr werden zusammen mit anderen Umbauten (Substanzerhaltung, Sicherheit, Netzausbau) koordiniert und über die ordentliche Infrastrukturfinanzierung abgewickelt. Zwischen 2004 und 2023 (der Umsetzungsfrist gemäss BehiG) werden über die ordentliche Bahnstrukturfinanzierung rund 2,5 bis 3 Milliarden Franken für BehiG-Massnahmen eingesetzt. Dies entspricht rund 150 Millionen Franken pro Jahr.

Weitere Informationen liefert der Standbericht zur «Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen» veröffentlicht des BAV.

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Letzte Änderung 23.12.2021

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