Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind seit dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.
Der Eintrag neuer Stiftungen erfolgt grundsätzlich innert zweier Tage nach Erlass der Übernahmeverfügung. Anpassungen des Eintrags (z.B. Adressänderungen, Änderungen im Bemerkungsfeld, Aufnahme von E-Mail und Internetadressen etc.) sind jederzeit möglich und werden grundsätzlich ebenfalls innert zweier Tage nach der Änderungsmeldung erledigt.