Die Rechtslage im Gesundheitswesen erfüllt viele der Voraussetzungen für eine gesundheitliche Chancengleichheit. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Sozialversicherungen gewähren den allgemeinen Versicherungsschutz im gleichen Masse für Menschen mit oder ohne Behinderung. Ebenso sind spezifische Gesundheitsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in hohem Masse sichergestellt.
Letzte Änderung 05.07.2019