Rassismus

Die Schweiz ist seit Ende 1994 Mitglied des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK. Die Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK ratifizierte sie 1974.

In der Schweiz sollen verschiedene Rechtsnormen, die Menschen vor Rassendiskriminierung schützen. In der Bundesverfassung wird Diskriminierung aufgrund der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung verboten.

Zur Umsetzung der RDK setzte der Bundesrat die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ein. Sie hat die Aufgabe, das Verständnis und die Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Herkunft zu fördern sowie Rassismus und Rassendiskriminierung zu bekämpfen. Überdies soll sie einer wirksamen Prävention besondere Beachtung schenken und durch Beratung von Privaten auch vermittelnd wirken.

Das EKR-Sekretariat ist dem Generalsekretariat des EDI angegliedert. Ebenfalls dem Generalsekretariat angegliedert ist die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB. Sie koordiniert Aktivitäten zur Prävention von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.

 
 
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