Gleichstellung
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden:
Personen mit und ohne Behinderungen.
Frauen und Männer.
Gleiche Rechte für alle
In der Schweiz sollen alle Menschen dieselben Chancen haben.
Gleiche Rechte für alle – dafür sorgt der Bund.
Zwei Büros kämpfen für die Gleichstellung
- von Frau und Mann
- von Menschen mit Behinderungen
Die zwei Büros gehören zum
Eidgenössischen Departement des Innern.
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Das EBG fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Bei der Arbeit: Frauen sollen dieselben Chancen haben
wie Männer und gleich viel verdienen wie Männer. - In der Partnerschaft: Frauen sollen keine Gewalt erleben.
Mütter sollen nicht benachteiligt werden.
In der Schweizer Bundes-Verfassung
steht seit 1981 geschrieben:
Mann und Frau sind gleich-berechtigt.
Seit 1996 gibt es das Gleichstellungs-Gesetz.
Es sorgt für gleiche Rechte an der Arbeit.
Mehr Infos hier:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Das EBGB setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein..
Sie sollen überall Zugang haben:
- zu Häusern und Gebäuden
- zu Dienst-Leistungen
- zu Zügen, Bussen, Bahnhöfen usw.
- zu Aus- und Weiterbildungen
Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt.
Sie können sich dagegen wehren.
so steht es in der UNO-BRK
und im Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG).
Mehr Infos hier:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB
Übersetzung vom Kompetenzzentrum Leichte Sprache (KLS)