Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB hat seit 2004 die Aufgabe,
- die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen zu fördern sowie
- sich für die Beseitigung der rechtlichen oder tatsächlichen Benachteiligungen einzusetzen.
Die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten dazu, Hindernisse und Barrieren zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen oft ausgesetzt sind.
Leitung: Andreas Rieder