Gebühren ab 01.01.2024
Damit gelten seit dem 01.01.2024 neue Gebühren, die für alle Arbeiten zur Anwendung gelangen, welche die ESA ab dem Datum des Inkrafttretens vornimmt. Weitere Ausführungen dazu finden Sie hier:
Gebührenverordnung GebV-ESA ab 01.01.2024 (PDF, 239 kB, 10.11.2023)Die ESA beaufsichtigt mehr als 5000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der GebV-ESA bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben.
Kontakt
EasyGov Service Desk (8-22) - nur techn. Probleme mit EasyGov:
- Tel.
- +41 58 467 11 22
Chatbot Esi: www.fragesi.ch - alle Fragen
Sekretariat ESA (Mo-Fr 9-12) - allg. und rechtliche Fragen:
- Tel.
- +41 58 469 00 00
Postadresse: Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA, Scanning Center, Postfach, 8901 Urdorf
Standort, Beschwerden, Pakete: Monbijoustr. 51A, 3003 Bern