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MitteilungVeröffentlicht am 11. Februar 2026

Der Bundesrat legt die Leitlinien der nächsten IV-Reform fest

Der Verbleib am Arbeitsplatz sowie die Integration oder Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt soll weiter gefördert werden. Das ist das Ziel der nächsten Reform der Invalidenversicherung (IV), der sogenannten Integrationsreform. Eine der zentralen Massnahmen der Revision ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung, die sich an Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren richtet. Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern.

Medienmitteilung

Der Bundesrat legt die Leitlinien der nächsten IV-Reform fest