Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 20. August 2025

Epidemiengesetz: Revision bringt Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen

Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien schützen. Zu diesem Zweck schlägt er eine Änderung des Epidemiengesetzes vor. Mit der Revision sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen optimiert und Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpft werden. Insbesondere wird die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt. Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 20. August 2025 ans Parlament überwiesen.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Mitte, spricht zu den Medien neben Lukas Engelberger, Regierungsrat und Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK, rechts, und Anne Levy, Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit BAG, an der Medienkonferenz des Bundesrates zum Thema der Revision des Epidemiengesetzes.