Die Schweiz setzt sich für den Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen ein
Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat hat den neunten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats an seiner Sitzung vom 9. September 2026 verabschiedet. Der Bericht deckt den Zeitraum von 2022 bis 2025 und beschreibt insbesondere die breitere Förderung des Italienischen und Rätoromanischen sowie verschiedene Initiativen zur Erhaltung der sprachlichen Vielfalt in der Schweiz.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Instrument des Europarats, mit dem angestammte Regional- oder Minderheitensprachen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Europa bewahrt und gefördert werden. Die Schweiz hat sie 1997 ratifiziert und am 1. April 1998 in Kraft gesetzt. Der neunte Bericht über die Umsetzung dieser Charta zeigt, welche Bedeutung die Schweiz der Mehrsprachigkeit und der sprachlichen Vielfalt beimisst.
Förderung des Italienischen und des Rätoromanischen ausserhalb der angestammten Sprachgebiete
Der Bund unterstützt seit 2016 Pilotprojekte zugunsten der italienisch- und seit 2020 auch zugunsten der rätoromanischsprachigen Diaspora. Die Förderung dieser beiden Sprachen ausserhalb ihrer angestammten Sprachgebiete wurde 2024 im Sprachengesetz (SpG) verankert und mit dem Inkrafttreten der Sprachenverordnung (SpV) am 1. Januar 2026 umgesetzt. Der Bund erfüllt somit die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats aus dem Jahr 2022, zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Verwendung der italienischen und rätoromanischen Sprache im wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ergreifen.
Die neue Gesetzgebung ermöglicht insbesondere, Kultur- und Sensibilisierungsprojekte für Kinder und Jugendliche zu finanzieren. Ebenfalls finanziell unterstützt werden können Projekte zur Erhaltung und Stärkung der sprachlichen und kulturellen Kompetenzen von Italienisch- und Rätoromanischsprachigen, die ausserhalb ihrer angestammten Sprachgebiete leben.
Mehrsprachigkeit leben und fördern
Seit 2018 gelten das Frankoprovenzalische und das Franc-Comtois als Teil des sprachlichen Erbes der Schweiz. Der Bericht stellt Massnahmen vor, die zu ihrer Förderung ergriffen wurden, insbesondere mithilfe der von mehreren Kantonen getragenen digitalen Plattform Patoisromands.ch.
Der Bericht informiert zudem über Massnahmen, die über den in der Charta festgelegten Rahmen hinausgehen und das Erlernen sowie die Verwendung der Landessprachen fördern. Die von der Stiftung Movetia unterstützten schulischen Austauschprogamme erfreuen sich wachsender Beliebtheit: 2025 nahmen 21 095 Schülerinnen und Schüler an einem Austausch teil. Die in Zusammenarbeit mit den Kantonen organisierte Austauschwoche verzeichnete im selben Jahr mit mehr als 4 600 jugendlichen Teilnehmenden ebenfalls einen neuen Rekord.
Schliesslich werden im Bericht auch Massnahmen präsentiert, die zugunsten des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur für Anderssprachige ergriffen wurden. Seit 2011 hat der Bund 74 Projekte unterstützt, die in erster Linie das Ziel verfolgen, die Weiterbildung von Lehrkräften zu fördern, Lehrmittel auszuarbeiten und neue Unterrichtsmodelle zu entwickeln.