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MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. September 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Moldau

Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Moldau über soziale Sicherheit ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten in den anderen Vertragsstaat.

Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Moldau im Bereich der sozialen Sicherheit. Es entspricht den anderen von der Schweiz in diesem Bereich abgeschlossenen Abkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es erfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, in der Schweiz folglich die AHV und IV.

Das Abkommen gewährleistet die Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und es regelt insbesondere die Auszahlung von Renten in den anderen Vertragsstaat. Es fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Staat erleichtert. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen über die Zusammenarbeit in der Missbrauchsbekämpfung.

Das Abkommen wurde am 2. Juni 2025 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der beiden Vertragsstaaten genehmigt werden.

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