Erleichterte Medikamentenabgabe: Bundesrat vereinfacht Vorschriften für Apotheken
Bern, 19.11.2025 — Schon heute können Patientinnen und Patienten in Apotheken bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung beziehen. Um den Apotheken die erforderliche Dokumentation zu erleichtern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 eine Anpassung der Arzneimittelverordnung beschlossen.
Um den Zugang zu Medikamenten für Patientinnen und Patienten zu erleichtern, hat der Bundesrat Anfang 2019 die Bedingungen für die Medikamentenabgabe gelockert. Dafür passte er die im Heilmittelgesetz festgeschriebenen Arzneimittelkategorien an. Unter anderem wurde die Kategorie C (Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalpersonen) aufgehoben und rund 85 Prozent der darin enthaltenen Arzneimittel in die Kategorie D umgeteilt. Diese können seither in Apotheken und Drogerien nach einer einfachen Fachberatung bezogen werden. Die übrigen 15 Prozent der Arzneimittel aus der Kategorie C wurden in die Kategorie B umgeteilt, für welche in der Regel eine ärztliche Verschreibung notwendig ist. Apothekerinnen und Apotheker dürfen diese umgeteilten Arzneimittel ebenfalls ohne ärztliche Verschreibung (d.h. ohne Arztkonsultation) abgeben, sofern sie direkten Kontakt mit der betroffenen Person haben und die Abgabe dokumentieren.
Um den Apotheken die Dokumentation zu erleichtern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 eine Empfehlung der Kantonsapothekervereinigung in die Arzneimittelverordnung aufgenommen. Diese regelt die Mindestanforderungen zur Dokumentation der erleichterten Abgabe und sorgt so bei den Apotheken für Klarheit. Diese Anpassung ist eine Massnahme zur Eindämmung der Mehrkosten, wie sie in der Motion 19.3005 «Keine zusätzlichen Kosten für unser Gesundheitswesen infolge der Listenumteilung von bisher frei verkäuflichen Arzneimitteln der Liste C in die Liste B» gefordert wird.
Dosierungsempfehlungen in der Kindermedizin
Ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat in der Arzneimittelverordnung die Bestimmungen zur Datenbank für Off-Label-Arzneimitteldosierungen für Kinder aufgehoben. Damit setzt er den Entscheid des Bundesamts für Gesundheit um, die Dosierungsdatenbank per Ende 2025 nicht mehr im Auftrag des Bundes weiterführen zu lassen und die Finanzierung einzustellen. Dieser Entscheid war bereits Ende Februar 2025 im Zuge der von Bundesrat und Parlament beschlossenen Sparmassnahmen gefällt worden. Die Datenbank wird seit 2018 vom Verein SwissPedDose betrieben und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Verschreibung von Arzneimitteln für Kinder sowie Apothekerinnen und Apothekern bei der Kontrolle der Dosierung. Im In- und Ausland stehen weiterhin alternative Datenbanken zur Verfügung. Private Anbieter prüfen derzeit, die Dosierungsempfehlungen in eigenen, unabhängigen Datenbanken ab 2026 lückenlos weiterzuführen.