Gesundheitsschutz im Lebensmittelrecht wird weiter gestärkt
Bern, 26.06.2025 — Der Bund passt den Konsumentenschutz in der Lebensmittelgesetzgebung laufend den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen an. Dafür aktualisiert er zwei Mal jährlich verschiedene Verordnungen. Am 1. Juli 2025 treten die nächsten Änderungen in Kraft. So wird in Lebensmittelkontaktmaterialien unter anderem der Stoff Bisphenol A verboten. Zudem gelten strengere Höchstwerte für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln. Mehreren Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen wird die Genehmigung entzogen.