Gezielte Information der Versicherten und neue Modalitäten zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 05.11.2025 — An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat den Entwurf zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) in die Vernehmlassung geschickt. Dabei soll den Versicherern gestattet werden, die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, geeignetere besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Zudem soll den Kantonen ermöglicht werden, den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen anstelle der Versicherten zu beziehen, deren Prämie vollständig durch öffentliche Mittel gedeckt ist.