Das schweizerische Jugendstrafrecht bewährt sich
Bern, 26.09.2025 — Die Schweiz verfügt mit dem Jugendstrafgesetz über ein taugliches und wirksames Instrument für den Umgang mit Jugendkriminalität. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 26. September 2025 verabschiedet hat. Handlungsbedarf sieht er unter anderem bei der Anwendung von Mediationsverfahren, beim Ausbau von Vollzugsplätzen für straffällige Jugendliche sowie bei der Information der Öffentlichkeit zum Jugendstrafrecht.