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Soziale Sicherheit

Ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen bietet der Bevölkerung in der Schweiz weitreichenden Schutz vor finanziellen und sozialen Risiken im Alter, bei Tod, Krankheit oder Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Sicherheit in vielen Lebensbereichen

Das schweizerische Sozialversicherungssystem kann in fünf Bereiche unterteilt werden:

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge,
  • Schutz vor den Folgen von Krankheit und Unfall,
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende,
  • Hilfe bei Arbeitslosigkeit,
  • Unterstützung für Familien und Kinder.

Finanzielle Absicherung

Die Sozialversicherungen richten Renten aus, zahlen Erwerbsersatz und Familienzulagen, tragen den grössten Teil der Kosten bei Krankheit und Unfall und unterstützen die Integration der Versicherten in Gesellschaft und Arbeitswelt. Finanziert werden die Versicherungsleistungen in erster Linie von den Versicherten und ihren Arbeitgebern – via Lohnabzüge, Beiträge oder Prämien – sowie von den Steuerpflichtigen.

Bewährtes Dreisäulensystem

AHV/IV, Berufliche Vorsorge und Selbstvorsorge bilden zusammen das Dreisäulensystem der Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

In seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung IV, Ergänzungsleistungen EL, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft EO, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie Familienzulagen – sorgt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themen Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)