Zum Hauptinhalt springen

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) können Sie Zugang zu amtlichen Dokumenten beantragen. Bitte geben Sie uns möglichst alle Ihnen bekannten Angaben zum gewünschten Dokument an.