Eidgenössische Stiftungsaufsicht

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht befasst sich mit

  • der (fakultativen) Vorprüfung von Stiftungsprojekten,
  • der Prüfung von Übernahmen von Stiftungen,
  • der jährlichen Kontrolle der Rechenschaftsablage,
  • Änderungen von Statuten und Reglementen,
  • Aufhebungen von Stiftungen,
  • Fusionen und Vermögensübertragungen,
  • der Befreiung von der Revisionspflicht,
  • der Beratung von Stiftenden und Stiftungsorganen.

Sie ist  zudem Beurteilungs- und Entscheidungsinstanz bei Eingaben oder förmlichen Stiftungsaufsichtsbeschwerden, die die Rechtmässigkeit der Stiftungstätigkeit an sich oder das Gebaren der Stiftungsorgane zum Gegenstand haben.

 Leiterin: Helena Antonio

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