Zugang zu amtlichen Dokumenten
Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) können Sie Zugang zu amtlichen Dokumenten beantragen. Bitte geben Sie uns möglichst alle Ihnen bekannten Angaben zum gewünschten Dokument an.
Bitte beachten Sie:
Die übliche Bearbeitungszeit für Ihr Gesuch beträgt 20 Tage. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich kostenlos. Eine Gebühr kann jedoch erhoben werden, wenn ein Antrag einen erheblichen Mehraufwand verursacht (mehr als acht Arbeitsstunden). In einem solchen Fall werden Sie im Voraus über den Betrag informiert und haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen.
