Abstimmung vom 28. November 2021: Änderung Covid-19-Gesetz

Im Juni wurde das Covid-19-Gesetz mit 60 Prozent angenommen. Weil gegen die Änderungen vom 19. März wiederum ein Referendum ergriffen wurde, wird nun auch über diese abgestimmt.

Ausgangslage

Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedete, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.

Darum geht es

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete, um Auslandreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.

Argumente

Referendumskomitees: Für die Komitees ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Zum Schutz vor Covid oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen.

Bundesrat und Parlament: Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.

Häufige Fragen und Antworten

   

Letzte Änderung 22.11.2021

Zum Seitenanfang

Kontakt

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Generalsekretariat GS-EDI
Inselgasse 1
CH-3003 Bern

Tel
+41 58 462 80 41
Fax
+41 58 462 79 01

Mail

Kontaktinformationen drucken

Karte

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Inselgasse 1
3003 Bern

Auf Karte anzeigen

Kontaktinformationen drucken

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/dokumentation/abstimmungen/covid-19-gesetz.html