Im Juni wurde das Covid-19-Gesetz mit 60 Prozent angenommen. Weil gegen die Änderungen vom 19. März wiederum ein Referendum ergriffen wurde, wird nun auch über diese abgestimmt.

Ausgangslage
Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedete, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.
Darum geht es
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete, um Auslandreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.
Im Verlauf der Pandemie zeigte sich, dass es mehr finanzielle Hilfen braucht. Die Änderungen des Covid-19-Gesetzes berücksichtigen dies. Konkret stimmen wir über folgende finanzielle Massnahmen ab:
- Ausweitung der Härtefallhilfe auf zusätzliche Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten
- Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende; Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz hat neu, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent hat
- Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten
- Zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung für arbeitslose Personen
- Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können
- Weniger strenge Bedingungen für Finanzhilfen an Profisportclubs
- Ausweitung der Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die wegen Corona schliessen mussten; unterstützt werden neu auch Institutionen der öffentlichen Hand
- Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende auf freischaffende Künstlerinnen und Künstler
- Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen bis zu einem bestimmten Betrag
Das Contact-Tracing ist im Epidemiengesetz geregelt und schon heute in der Zuständigkeit der Kantone. Mit einer Ergänzung des Covid-19-Gesetzes erhielt der Bund die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein funktionierendes, schweizweites Contact-Tracing-System sicherzustellen, das den Datenschutz gewährleistet. Der Bund kann die Kantone dazu verpflichten, die Rückverfolgung von Infektionen zu verbessern. Dafür entschädigt er die Kantone für ihren Aufwand.
Das Parlament hat die gesetzliche Grundlage für ein international anerkanntes Covid-Zertifikat geschaffen. Das Zertifikat ist freiwillig und steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einheitlich und fälschungssicher zu dokumentieren. Andere Länder, wie auch die EU, haben ebenfalls einen solchen Nachweis geschaffen und setzen ihn im Alltag teilweise breiter ein als die Schweiz. Das Zertifikat erleichtert deshalb nicht nur Reisen ins Ausland, sondern auch den Aufenthalt vor Ort. Im Inland wird mit dem Zertifikat das epidemiologische Risiko bestimmter Veranstaltungen reduziert, sodass diese nicht verboten werden müssen. Auch kann der Einsatz des Zertifikats auch dazu beitragen, Schliessungen wie im Frühling 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 zu verhindern.
Mit den Anpassungen vom März 2021 gibt es auch Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sie nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.
Die Anpassungen des Covid-19-Gesetzes vom März 2021 präzisieren die Finanzierung der Covid-Tests durch den Bund. Er soll Covid-Tests fördern und die ungedeckten Kosten tragen.
Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat, wichtige medizinische Güter nicht nur zu beschaffen, sondern auch herstellen zu lassen. Auf dieser Grundlage hat er das Bundesamt für Gesundheit und Innosuisse beauftragt, ein bis Ende 2022 befristetes Programm zur Förderung der Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln umzusetzen.
Das Parlament hat beschlossen, dass Unterschriften neu nicht nur für Referenden, sondern auch für Volksinitiativen vorübergehend ohne Bescheinigung der Gemeinde eingereicht werden können. Dieser Schritt erfolgte, um die demokratischen Grundrechte zu wahren, weil das Sammeln von Unterschriften in der aktuellen Lage erschwert ist.
Die Änderung vom 19. März 2021 führte zusätzliche Vorgaben für den Bundesrat ein. Er muss die Kantonsregierungen in seine Krisenpolitik noch stärker einbeziehen. Zudem muss er die Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so klein wie möglich halten. Bund und Kantone müssen deshalb die Möglichkeiten von Tests, Impfungen und des Contact-Tracings ausschöpfen.
Argumente
Referendumskomitees: Für die Komitees ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Zum Schutz vor Covid oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen.
Bundesrat und Parlament: Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.
Häufige Fragen und Antworten
Die Abstimmungsfrage übernimmt die offizielle Überschrift des Erlasses vom Parlament. Die vom Parlament verabschiedete Überschrift ist bei der Formulierung einer Abstimmungsfrage immer massgebend, weil sie eine eindeutige Identifikation der Vorlage ermöglicht. Für einen genauen Beschrieb einer Abstimmungsvorlage gibt es die Erläuterungen des Bundesrates. In den Erläuterungen zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes wird an mehreren Stellen das Covid-Zertifikat genannt und beschrieben, worum es dabei genau geht.
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördern kann. Das Parlament hat mit der Änderung zudem die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat geschaffen.
Über das Covid-19-Gesetz wurde bereits einmal abgestimmt. Gegen die Fassung vom 25. September 2020 war das Referendum zustande gekommen. In der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nahmen die Stimmberechtigten das Gesetz mit 60 Prozent an. Auch gegen die Änderungen vom 19. März 2021 wurde von denselben Kreisen ein Referen-dum ergriffen, weshalb nun über diese Anpassungen abgestimmt wird.
Nein. Wir stimmen nicht nochmals über das Covid-19-Gesetz als Ganzes ab, sondern nur über die Änderungen vom 19. März 2021.
Ja. Gegen jede Gesetzesanpassung, die das Parlament beschliesst, kann das Referendum ergriffen werden. Dazu müssen innerhalb von 100 Tagen mindestens 50'000 Unterschriften gesammelt werden.
Die Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise hat das Parlament das Gesetz mehrmals angepasst.
Nein. Das Covid-19-Gesetz ist im ordentlichen demokratischen Verfahren entstanden – das gilt auch für die Änderungen vom 19. März. Das vom Parlament beschlossene Gesetz setzt dem Bundesrat klare Leitplanken, ermöglicht die gemeinsame Krisenbewälti-gung und sichert die demokratische Mitbestimmung.
Konkret stimmen wir über folgende finanzielle Massnahmen ab:
- Ausweitung der Härtefallhilfe auf zusätzliche Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten
- Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende; Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz hat neu, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent hat
- Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten
- Zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung für arbeitslose Personen
- Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können
- Weniger strenge Bedingungen für Finanzhilfen an Profisportclubs
- Ausweitung der Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die wegen Corona schliessen mussten; unterstützt werden neu auch Institutionen der öffentlichen Hand
- Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende auf freischaffende Künstlerinnen und Künstler
- Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen bis zu ei-nem bestimmten Betrag
Nebst den Bestimmungen zu den finanziellen Massnahmen nahm das Parlament am 19. März 2021 auch folgende Punkte in das Gesetz auf, um mit der Entwicklung der Pandemie Schritt zu halten: Es hat die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat geschaffen, das Contact-Tracing weiterentwickelt sowie die Förderung von Covid-Tests sowie die Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern geregelt. Ausserdem werden mit der Änderung geimpfte und genesene Personen von der Kon-taktquarantäne befreit.
Die Abstimmung bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies be-träfe zum Beispiel die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, oder die Entschädigung von Veranstaltern. Es könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte. Zudem wären die Programme zur Förderung wichtiger medizinischer Güter nicht mehr möglich.
Wird zu einem dringlich erklärten Bundesgesetz die Volksabstimmung verlangt, tritt dieses ein Jahr nach Annahme durch das Parlament ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist vom Volk angenommen wird. So ist es in Art. 165 Abs. 2 der Bundesverfassung geregelt.
Das lässt sich schwer voraussagen. Die Pandemie bleibt unberechenbar. Es ist möglich, dass es das Gesetz oder Teile davon auch im März 2022 noch braucht. Ein Nein zu den Änderungen des Gesetzes würde die bewährte Krisenbewältigung einschränken und gefährden.
Nein, im Gegenteil. Um die Pandemie zu bekämpfen, stützt sich der Bundesrat in erster Linie auf das Epidemiengesetz. Dieses ermöglicht Massnahmen wie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Diese Massnahmen könnten auch bei einem Nein zur Änderung des Covid-19-Gesetzes weitergeführt oder wieder eingeführt werden. Dank dem Covid-Zertifikat, für welches mit der Anpassung vom 19. März die Grundlage geschaffen wurden, können Schliessungen verhindert werden.
Nein. Artikel 3 Absatz 5 Covid-19-Gesetz bleibt bestehen und bietet eine ausreichende formell-gesetzliche Grundlage für Gratis-Tests.
Die Zugangsbeschränkung auf GGG – geimpfte, genesene oder getestete Personen – stützt sich auf das Epidemiengesetz und bliebe möglich. Der Bund könnte das aktuelle Zertifikatssystem aber nicht mehr betrieben. Ohne ein einheitliches und fälschungssicheres Zertifikat (Barcode und Überprüfungs-App) wäre die Kontrolle vor Ort sicher sehr schwierig und kaum mehr praktikabel.
Mit dem Covid-Zertifikat können Auslandreisen und -aufenthalte erleichtert und Veranstaltungen ermöglicht werden. Das Zertifikat ist sicher, freiwillig und steht allen offen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich testen lassen. Ohne Zertifikat würde das Reisen stark erschwert. Je nach Entwicklung der Pandemie müssen ohne Zertifikat Grossveranstaltungen mit Publikum verboten und sogar erneute Schliessungen geprüft werden.
Fällt die gesetzliche Grundlage weg, kann der Bund das System nicht mehr betreiben. Es könnten weder neue Zertifikate ausgestellt, noch die zur Überprüfung notwendigen Systeme weitergeführt werden. Das heisst, dass das Zertifikat ab dem 20. März 2022 nicht mehr genutzt werden kann. Die ausgestellten Zertifikate bleiben aber bestehen.
Nein, erst am 20. März 2022 wäre der Betrieb des Zertifikatssystems einzustellen.
Theoretisch ja. Mit der Einstellung des Betriebs des Zertifikatssystems kann die Über-prüfung aber nicht mehr auf ein einheitliches und fälschungssicheres System abstützen. Denkbar wäre, dass private Anbieter ein Zertifikatssystem bereitstellen. Dies würde jedoch mit grösser Wahrscheinlichkeit zu einer grossen Vielfalt an privaten Nachweisen führen, die jeweils eigene Prüf-Apps voraussetzten. Entsprechend wären diese Alternativen kaum praktikabel.
Ja, allerdings nicht sofort. Das Parlament könnte im Epidemiengesetz eine neue Grundlage für das Zertifikat schaffen. Dagegen könnte wiederum das Referendum ergriffen werden.
Nein, es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, bereits ausgestellte Zertifikate von den Mobiltelefonen der Inhaberinnen und Inhaber zu löschen.
Unter Umständen nicht. Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlagen würde die Anerkennung der EU-Zertifikate durch die Schweiz dahinfallen, was eine negative Reaktion der EU nach sich ziehen könnte. Heute werden die Zertifikate gegenseitig anerkannt.
Im internationalen Personenverkehr dürfte das Zertifikat noch eine Weile eingesetzt werden. Es erleichtert das Reisen ins Ausland und in die Schweiz. Das ist für ein wirtschaftlich und gesellschaftlich so stark vernetztes Land wie die Schweiz wichtig. Ebenso für die Schweiz als Tourismusland.
Mit dem Covid-Zertifikat können Auslandreisen und -aufenthalte erleichtert, Veranstaltungen ermöglicht und Schliessungen vermieden werden. Das Zertifikat ist sicher, freiwillig und steht allen offen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich testen lassen. Von einer Impfpflicht kann keine Rede sein.
Nein, das Covid-Zertifikat steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einheitlich und fälschungssicher zu dokumentieren. Wer nicht genesen und nicht geimpft ist, kann sich testen lassen.
Nein. Das Contact-Tracing ist im Epidemiengesetz geregelt. Mit der Änderung des Co-vid-19-Gesetzes wird dieses weiterentwickelt und verbessert.
Mit einer Ergänzung des Covid-19-Gesetzes erhielt der Bund die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein funktionierendes, schweizweites Contact-Tracing-System sicherzustellen, das den Datenschutz gewährleistet. Der Bund kann die Kantone dazu verpflichten, die Rückverfolgung von Infektionen zu verbessern. Dafür entschädigt er die Kantone für ihren Aufwand.
Weil von ihnen eine geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, müssen sie nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.
Letzte Änderung 22.11.2021
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