Abstimmung vom 14. Juni 2015: Ja zum Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik)

Bundesrat und Parlament möchten die genetische Untersuchung von menschlichen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, in einem klar begrenzten Rahmen zulassen. Dadurch sollen Paare, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind, Kinder bekommen können, die von dieser Krankheit nicht betroffen sind. Zudem sollen Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können, so eine bessere Chance erhalten, ein eigenes Kind zu bekommen. Um die Präimplantationsdiagnostik erfolgversprechend durchführen zu können, muss zunächst die Verfassung angepasst werden. Die Abstimmung darüber findet am 14. Juni statt. Die Zulassung der PID erfolgt erst später auf Gesetzesstufe.

Medienkonferenzen des Bundesreates zur Abstimmung vom 14.6.2015

Medienkonferenz des Bundesrates vom 23.3.2015

SRF Newsclip vom 14.6.2015, 18:36

SRF Newsclip vom 14.6.2015, 17:49

SRF Arena vom 15.05.2015, 22:25

Tagesschau vom 23.03.2015, 19:30

Tagesschau am Mittag vom 23.03.2015, 12:45

Letzte Änderung 21.05.2015

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