Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Aufruf des Bundespräsidenten Alain Berset – 03.12.2018

Menschen mit Behinderungen sollen stärker am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen und selbstbestimmt leben können.

Selbstbestimmung bedeutet, Entscheidungen treffen zu können, die eigenen Ressourcen und Kompetenzen zu mobilisieren und Verantwortung zu übernehmen. Die Wahl des Berufs, des Umfelds, der sozialen und freundschaftlichen Beziehungen und der Partnerschaften sind für jede und jeden von uns eine Selbstverständlichkeit. Für Menschen mit Behinderungen auch.

Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, und es ist legitim, es einzufordern. Dies ist auch eines der Ziele der Behindertenpolitik. So engagieren sich Bund und Kantone in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und den Behindertenverbänden für eine kohärente Politik und die konkrete Umsetzung. Im Laufe der letzten Jahre wurden verschiedene Massnahmen zur Durchsetzung der geforderten Rechte ergriffen. Seit der Ratifizierung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2014 hat sich die Situation in der Schweiz verbessert. Der Zugang zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wurde erleichtert und die soziale Integration gestärkt. Diese Entwicklung ist erfreulich, aber in vielen Bereichen wie der beruflichen Integration, der Ausbildung, der Kultur und der Freizeit gibt es noch Lücken.

Damit Frauen und Männer mit Behinderungen wie alle anderen Menschen an der Gesellschaft teilhaben können, ist ein gemeinsamer Wille und eine andere Sichtweise auf Behinderung nötig. Es wird Zeit, sich der Erwartungen, der Bedürfnisse und des Beitrags zur Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen bewusst zu werden. Wir alle können dabei nur gewinnen.


 

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Letzte Änderung 03.12.2018

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