Aktionsplan Jenische, Sinti, Roma: Bundesrat bestätigt die Stossrichtung

Bern, 21.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 von den Zwischenergebnissen der Arbeit am Aktionsplan «Jenische, Sinti, Roma» Kenntnis genommen. Er hat die Stossrichtung bestätigt und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, für Bereiche, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen, die Konsultationen mit den entsprechenden interkantonalen Konferenzen fortzuführen.

Im Rahmen der Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen erklärte sich der Bundesrat im Juni 2014 bereit, sich für die Ausarbeitung konkreter Massnahmen einzusetzen. Die mandatierte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Kultur (BAK) nahm ihre Arbeit im Frühjahr 2015 auf und erstellte bis Juni 2016 einen Katalog von Empfehlungen. Diese
betreffen folgende fünf Bereiche: Stand- und Durchgangsplätze, Bildung, Sozialwesen, Kultur und Identität sowie die Erneuerung der Stiftung «Zukunft Schweizer Fahrende» als Schnittstelle zwischen Staat und Interessenvertretern.

Das EDI hat den Bundesrat über jene Massnahmen informiert, die der Bund in eigener Kompetenz umsetzen kann, namentlich die Anerkennung der Schweizer Jenischen und Sinti sowie die Förderung von Projekten zugunsten ihrer Sprache und Kultur. Gleichzeitig wird die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» neu aufgestellt. Der Stiftungsrat wird erweitert und die Stelle des Geschäftsführers neu besetzt. Mit den personellen Wechseln wird die Stiftung gestärkt: Die Ressourcen der Stiftung werden erweitert, und die Geschäftsstelle zieht nach Bern.

In drei wichtigen Bereichen - Plätze, Bildung, Sozialwesen - ist der Bund indessen auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen, um zu zählbaren Ergebnissen zu kommen. So sind etwa für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen grundsätzlich die Kantone zuständig. Die Schaffung
von Transitplätzen für durchreisende Roma aus dem Ausland bedarf jedoch überregionaler Lösungen. Der Bund soll die Kantone in diesem Bereich koordinierend unterstützen.

Der Bundesrat hat die Auswahl der Bereiche und die Stossrichtung der Massnahmen bestätigt und das EDI beauftragt, die Konsultationen mit den zuständigen interkantonalen Fachkonferenzen (Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJP), Konferenz der kantonalen
Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)) fortzuführen. Ziel ist die Festlegung einer Regelung zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Plätze, Bildung, Soziales. Hinsichtlich der Plätze wurde anlässlich eines Treffens zwischen EDI und BPUK am 12. Dezember 2016 beschlossen, dass gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden soll.


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