Entlastung für erwerbstätige Personen, die kranke Angehörige betreuen

Bern, 28.06.2018 - Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung von Angehörigen verbessern. Die Arbeit der pflegenden Angehörigen ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung und soll besser anerkannt werden. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 drei Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. So soll die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten geregelt und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern geschaffen werden. Weiter ist eine Erweiterung der Betreuungsgutschriften vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Oktober 2018.

Der Bundesrat schlägt eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten vor für eine notwendige Betreuung von verwandten und nahestehenden Personen. Damit sollen für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen und Rechtssicherheit im Obligationenrecht geschaffen werden. Solche Kurzabsenzen werden von rund zwei Dritteln der Unternehmen bereits heute gewährt und teilweise auch abgegolten. Diese neue Regelung würde zu geschätzten Mehrkosten für die Volkswirtschaft von rund 90 bis 150 Mio. Franken führen. Eine Anpassung des Arbeitsgesetzes erachtet der Bundesrat hingegen als nicht notwendig.

Betreuung eines schwer kranken Kindes
Die zweite Massnahme sieht eine Entschädigung für Eltern vor, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Davon sind jährlich bis zu 4000 Familien betroffen. Heute nehmen erwerbstätige Eltern in solchen Fällen unbezahlten Urlaub, müssen sich selbst krankschreiben lassen oder geben die Arbeit vorübergehend ganz auf. Künftig sollen sie einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten nehmen können. Der Lohnausfall würde analog zum Mutterschaftsurlaub oder zum Lohnausfall von Dienstleistenden in der Armee durch das Erwerbsersatzgesetz versichert. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (aktuell bei 0.45 Prozent) würde sich maximal um 0,017 Prozentpunkte erhöhen, um die Kosten von 77 Millionen Franken zu decken.

Betreuungsgutschriften für die AHV
Die Betreuungsarbeit der Angehörigen soll besser anerkannt werden. Dafür will der Bundesrat den Anspruch auf Betreuungsgutschriften für die AHV ausweiten. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV um Einkommensausfälle auszugleichen, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht. Um das selbstständige Leben zuhause zu unterstützen, soll der Anspruch auf Betreuungsgutschriften bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden. Diese Betreuungsgutschriften sollen zudem auf Konkubinatspaare ausgeweitet werden; heute gelten sie nur für Verheiratete. Diese Massnahme würde zu Mehrkosten für die AHV von 1 Million Franken pro Jahr führen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die verschiedenen Massnahmen nötig sind, damit pflegenden Angehörige im Berufsleben verbleiben und zugleich den Mangel an Fachkräften abfedern können.


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