Internationale Koproduktionen stärken das Filmland Schweiz

Locarno, 08.08.2019 - Die Schweiz gehört zu den europäischen Ländern mit dem höchsten Anteil an Koproduktionen. 2018 wurden rund 25 Filme mit anderen Ländern zusammen produziert. Koproduktionen erleichtern den Vertrieb von Filmen im Ausland und tragen zur Sichtbarkeit des Schweizer Filmschaffens an internationaler Festivals bei. Dies sagte Bundesrat Alain Berset in Locarno anlässlich eines Mediengesprächs. Die Kulturpolitik des Bundes soll in Zukunft die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen besser berücksichtigen. Im Fokus stehen dabei die Digitalisierung und die Gleichstellung der Geschlechter.

Als Land mit verschiedenen Sprach- und Kulturgebieten ist das Filmland Schweiz auf internationale Koproduktionen angewiesen. Das Bundesamt für Kultur fördert daher bewusst Koproduktionen. Zurzeit bestehen bi- und trilaterale Koproduktionsabkommen mit zahlreichen Ländern innerhalb und ausserhalb Europas: Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien, Französische Gemeinschaft Belgiens, Luxemburg, Kanada und Mexiko. Zudem hat die Schweiz das revidierte Koproduktionsabkommen des Europarats unterzeichnet Dieses ist seit August 2019 wirksam und legt die Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit Filmkoproduktionen wie nationale Filme behandelt werden und von Vorteilen bei der Auswertung profitieren können.

2018 verzeichnet die Filmstandortförderung des Bundes (FISS) eine leichte Zunahme der minoritären Koproduktionen mit Dreharbeiten in der Schweiz. Die Einführung eines neuen Beurteilungssystems in der Filmförderung soll zudem Koproduktionen begünstigen. Die Schweiz nimmt seit 2014 nicht mehr am MEDIA Förderprogramm der EU teil. Nationale Ersatzmassnahmen kompensieren seither die grössten Nachteile und unterstützen Schweizer Projekte mit europäischer Ausrichtung.

Kulturbotschaft 2021-2024: Kulturpolitik im Zeichen des digitalen Wandels

In der Kulturbotschaft 2021-2024, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, ist der Film ein wichtiges Thema. Die Botschaft setzt einen Akzent auf den digitalen Wandel, der in hohem Mass die Art beeinflusst, wie Filme produziert, konsumiert und archiviert werden. Das bedeutet Möglichkeiten, Schweizer Filmerbe verfügbar und langfristig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Bund wird mit verschiedenen Partnern Gespräche führen, um sicherzustellen, dass Filme, die massgeblich mit Bundesmitteln hergestellt wurden, auch nach der kommerziellen Auswertung für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Anbieter von Online-Filmplattformen sollen zudem verpflichtet werden, einen Teil ihrer in der Schweiz erwirtschafteten Einnahmen in den Schweizer Film zu investieren, um so das Schweizer Filmschaffen zu fördern.

Die Filmförderungspolitik soll zudem die Gleichstellung von Frauen und Männern anstreben. Die bestehenden Massnahmen zur Förderung weiblicher Filmschaffender werden weitergeführt. Das BAK ist zudem daran, anhand der Erhebung solider statistischer Daten im Filmbereich die Basis für eine fundierte Diskussion über die Gleichstellung im Schweizer Filmschaffen zu legen.


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