Gute Lebensqualität bis ans Lebensende: Bundesrat will Palliative Care weiter fördern

Bern, 18.09.2020 - Der Bundesrat will die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende weiter verbessern. Der Zugang zu den Angeboten der Palliative Care soll für alle Menschen in der Schweiz möglich sein, unabhängig von Diagnose oder Wohnort. Zudem sollen Fachpersonen die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen dazu befähigen, selbstbestimmte und wohlinformierte Entscheidungen zu fällen. In seinem an der Sitzung vom 18.9.2020 verabschiedeten Bericht schlägt er eine Reihe von Massnahmen vor.

Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass in den vergangenen Jahren bereits viele Massnahmen erfolgreich umgesetzt worden sind. Jedoch stellt er auch fest, dass die Angebote der Palliative Care – der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Begleitung und Behandlung von Menschen am Lebensende – noch nicht ausreichend in die Gesundheitsversorgung integriert sind. Nicht alle Patientengruppen haben den gleichen Zugang zu diesen Angeboten.

Angebote der Palliative Care fördern

Um die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende zu verbessern, sollen deshalb die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Alle Patientinnen und Patienten, die sich in der letzten Lebensphase befinden, sollen eine Behandlung und Begleitung erhalten, die medizinisch sinnvoll ist und sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Person ausrichtet. Dazu müssen Angebote der Palliative Care noch besser in die bestehenden Versorgungsstrukturen integriert werden. Mobile, ambulante und stationäre Angebote sollen bei Bedarf ausgebaut werden und den Menschen in allen Regionen zur Verfügung stehen. 

Die Covid-19-Pandemie hat die wichtige Rolle der Palliative Care bestärkt. Am meisten Todesfälle gab es in der Altersgruppe der über 80-Jährigen. Dennoch wurden Palliative-Care-Fachpersonen in den Pflegeheimen selten einbezogen. Künftig sollen bei der Pandemiebewältigung die Bedürfnisse sterbender Personen und ihrer Angehörigen stärker berücksichtigt werden. Zudem sollen die Behandlungsziele mit Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen frühzeitig geklärt und festgehalten werden, insbesondere in den Pflegeheimen.

Sich gemeinsam für eine bessere Qualität am Lebensende einsetzen

Die meisten Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat, sollen gemeinsam mit den Kantonen und den betroffenen Akteuren im Rahmen der bestehenden Nationalen Plattform Palliative Care umgesetzt werden. Diese stellt die Koordination und Vernetzung auf nationaler Ebene sicher. Zudem enthält der Bericht Empfehlungen für Massnahmen, welche die Kantone beziehungsweise die Tarifpartner in eigener Verantwortung umsetzen sollen.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats hatte den Bundesrat 2018 beauftragt (Postulat 18.3384), zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen und Fachpersonen Empfehlungen zu formulieren, wie die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende verbessert werden kann.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-80436.html