Krankenversicherung: Mittlere Prämie sinkt 2022 zum ersten Mal seit 2008

Bern, 28.09.2021 - Die Belastung der Schweizer Haushalte durch die Krankenkassenprämien sinkt 2022 deutlich. Dies ist auf einen Rückgang der mittleren Prämie um 0,2% und einen Reserveabbau im Umfang von 1,2% dieser mittleren Prämie zurückzuführen. Die Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, um die Versicherer zu einem Reserveabbau zu bewegen, haben sich als wirksam erwiesen. Die Versicherer haben zudem auf der Basis der für 2022 erwarteten Kosten die Prämien knapp kalkuliert. Der Bundesrat ist gleichwohl der Ansicht, dass der Reserveabbau in den kommenden Jahren fortgesetzt werden muss, und dass Reformen weiterhin notwendig sind, um die Gesundheitskosten einzudämmen.

2022 beläuft sich die mittlere Monatsprämie auf 315,30 Franken, was im Vergleich zu 2021 einer Senkung um 0,2% entspricht. In den letzten zehn Jahren ist die mittlere Prämie im Durchschnitt jährlich um 2,4% gestiegen.

Die mittlere Prämie für Erwachsene (373,80 Franken) und junge Erwachsene (263,80 Franken) sinkt gegenüber dem vergangenen Jahr um 0,3% beziehungsweise 1%. Die Prämie für Kinder sinkt leicht um 0,3% und beträgt 99,60 Franken. Die Prognosen zeigen zudem eine Senkung der mittleren Prämie in über der Hälfte der Kantone. Alle von den Versicherern unterbreiteten Prämien für 2022 wurden vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt.

KVAV-Revision zeigt Wirkung

Die im Juni 2021 in Kraft getretene Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) ermöglicht den Versicherern, leichter auf den freiwilligen Reserveabbau zurückzugreifen. Sie gibt ihnen auch den Anreiz, die Prämien möglichst knapp zu berechnen, um übermässige Reserven zu vermeiden.

Die Prämienentwicklung für das Jahr 2022 zeigt die Wirksamkeit dieser vom Bundesrat beschlossenen Revision. Der Rückgang der mittleren Prämie um 0,2% ist darauf zurückzuführen, dass die Versicherer die Prämien aufgrund der Kostenschätzungen für 2022 und unter Berücksichtigung der Kapitalerträge möglichst knapp berechnet haben. Für 2022 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zudem einen freiwilligen Reserveabbau bestimmter Versicherer von 380 Millionen Franken (28 Millionen im Jahr 2021) genehmigt; das entspricht einer Verringerung der mittleren Prämie um 1,2% (-0,1% im Jahr 2021). Diese kombinierten Senkungen – der mittleren Prämie und der Reserven – bedeuten für das Budget der Haushalte eine geringere Prämienlast (- 1,3%) im Jahr 2022.

Der freiwillige Reserveabbau muss weitergehen

Die von den Versicherern aufgebauten Reserven liegen jedoch immer noch bei insgesamt über 12,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es möglich und notwendig ist, die Reserven in den kommenden Jahren weiter abzubauen, ohne die Solvenz der Versicherer zu gefährden.

Das BAG hat zudem auch eine Rückerstattung der zu hohen Prämieneinnahmen von 134 Millionen Franken genehmigt. Dieser Betrag wird von bestimmten Versicherern im Jahr 2021 ausgezahlt.

Auswirkungen der Pandemie auf die Kosten

Die Krankenversicherungsprämien werden so berechnet, dass sie die geschätzten Kosten des kommenden Jahres decken. Die Covid-19-Pandemie stellt das Gesundheitswesen seit anderthalb Jahren vor eine Herausforderung. Es ist noch nicht abzusehen, wie sie sich auf die Gesundheitskosten und damit auf die Prämien auswirken wird. Die derzeit vorliegenden Daten reichen noch nicht aus, um verlässliche Schlüsse zu ziehen. Der Bundesrat plant, Ende 2022 einen Bericht zu diesem Thema zu veröffentlichen. 

Dämpfung der Gesundheitskosten

Die Dämpfung der Gesundheitskosten ist für den Bundesrat ein wichtiges Ziel. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts steigen die Kosten im Gesundheitswesen auch in Zukunft weiter an. Ziel des Bundesrates ist, dass diese Kosten nur in einem medizinisch begründbaren Umfang steigen. Hierzu hat er ein Kostendämpfungsprogramm auf der Grundlage eines Expertenberichts vorgelegt. Ein erstes Massnahmenpaket ist derzeit beim Parlament in Beratung. Ein zweites Paket befindet sich beim Bundesrat in Ausarbeitung. Das Sparpotenzial wird auf mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Wechsel der Grundversicherung
Bis Ende Oktober müssen die Krankenversicherer ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.

Priminfo.ch
Auf www.priminfo.ch steht der Bevölkerung ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind alle vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2022. Die Versicherten finden auf dieser Website die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktuellem Krankenversicherer. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann beim Krankenversicherer online eine Offerte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden. Das verursacht keine Kosten für die Krankenversicherer.

Prämienberatung
Die Dokumentation «Prämienberatung» liefert Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden. Das BAG stellt auf www.priminfo.ch überdies Prämienübersichten zur Verfügung. Diese können auch in Papierform beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.

Hotline
Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können:
Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03.
Alle Prämiendaten können überdies vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-85284.html