Der Bundesrat verabschiedet nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Bern, 22.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 den Nationalen Aktionsplan 2022–2026 zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verabschiedet. Dieser konzentriert sich auf drei Hauptthemen: Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

Ziel des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022–2026 ist es, mit 44 konkreten Massnahmen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren. Die Massnahmen richten sich an alle Zielgruppen von Gewalt, unabhängig von Alter, Herkunft und sexueller Orientierung. Der NAP IK wird auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt und umfasst Massahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Er konzentriert sich auf drei thematische Schwerpunkte, bei denen besonderer Handlungsbedarf besteht: Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Angestrebt wird die Aufklärung der Bevölkerung über die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, über die schwerwiegenden Folgen davon sowie über Hilfsangebote. Dazu gehören spezifische Informationen über besonders betroffene Bevölkerungsgruppen und die Faktoren, die Gewalt begünstigen, etwa bestimmte Einstellungen, Rollen- und Geschlechterstereotypen. Eine der Massnahmen sieht vor, die Opferhilfe (opferhilfe-schweiz.ch) durch neue Kampagnen bekannter zu machen.

Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Fachpersonen und ehrenamtlich Tätige über die nötigen Kenntnisse verfügen, um angemessen auf die Bedürfnisse von Gewaltbetroffenen reagieren zu können. Aus- und Weiterbildungen sollen sie dazu befähigen, Gewaltbetroffene sowie Gewaltausübende zu erkennen, zu behandeln und sie in diesen anspruchsvollen Situationen zu unterstützen.

Sexualisierte Gewalt

Ziel des NAP IK ist es, sexualisierte Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Dazu müssen die Ursachen dieser Gewaltform erkannt werden. Die geschlechtsspezifische Dimension muss in die Prävention, in die Schaffung von Hilfsangeboten und in die Behandlung von Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden einfliessen. Die Bedürfnisse besonders verletzlicher Bevölkerungsgruppen sind angemessen zu berücksichtigen. So sieht eine der Massnahmen vor, dass in Kantonsspitälern die forensische Betreuung von Opfern sexueller Gewalt gewährleistet wird, inklusive der Sicherung von Beweisen und der fachlichen Begleitung während der Krise.

Dynamische Umsetzung

Der NAP IK ist in die verschiedenen nationalen, kantonalen und kommunalen Strategien und Massnahmen eingebunden, die sich mit den Gewaltformen und den Handlungsfeldern der Istanbul-Konvention befassen. Ein jährliches Monitoring ist vorgesehen, um die Fortschritte und eine dynamische Weiterentwicklung der Massnahmen sowie die Abstimmung mit anderen laufenden Aktionsplänen und Strategien des Bundes und der Kantone zu gewährleisten, darunter etwa die Gleichstellungsstrategie 2030 oder die Roadmap Häusliche Gewalt. Im Jahr 2024 wird eine Zwischenbilanz gezogen. Das Ende des Aktionsplans ist für 2026 mit der Veröffentlichung eines Schlussberichts geplant.

Enge Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden und Zivilgesellschaft

Im Rahmen der Ausarbeitung des Aktionsplans fand ein enger Austausch zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden statt. Auch Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft wurden eingebunden.

Stärkeres Engagement der Schweiz für Prävention und Bekämpfung von Gewalt

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. 2021 verzeichnete die Polizei in der Schweiz 19 341 Straftaten im häuslichen Bereich. Am häufigsten kommt Gewalt innerhalb einer bestehenden oder einer aufgelösten Partnerschaft vor. Über 70 Prozent der Opfer sind Frauen, während der Anteil der männlichen Täter bei 73 Prozent liegt. Bei allen polizeilich registrierten Sexualstraftaten im Jahr 2020 waren 86 Prozent der Opfer Frauen.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben.


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