Bundesrat passt die Struktur des Ärztetarifs TARMED erneut an

Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat passt den Ärztetarif TARMED im Rahmen seiner subsidiären Kompetenz erneut an, weil sich die Tarifpartner in den letzten Jahren nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten. Dies hat er an seiner Sitzung vom 22. März 2017 beschlossen. Die Anpassungen erhöhen die Transparenz, reduzieren Fehlanreize und machen den TARMED sachgerechter. Zudem werden verschiedene Abrechnungsregeln präzisiert. Ab 2018 dürfte dies jährliche Einsparungen von rund 700 Millionen Franken bringen. Der Bundesrat schickt die Änderungen bis am 21. Juni 2017 in die Vernehmlassung.

Die Tarifstruktur TARMED für den ambulanten Bereich wird seit dem 1. Januar 2004 im Krankenversicherungsbereich angewandt; es ist unbestritten, dass der Arzttarif nicht mehr zeitgemäss ist und revidiert werden muss. Da sich die Tarifpartner in den letzten Jahren nicht auf eine Gesamtrevision hatten einigen können, macht der Bundesrat erneut von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch und nimmt Anpassungen am TARMED vor. Die Anpassungen sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten, da es sonst ab Anfang 2018 keine gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr geben würde. Sie sind eine Übergangslösung. Die Tarifpartner stehen weiterhin in der Verantwortung, gemeinsam die Tarifstruktur zu revidieren und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Dauer der Weiterbildung nicht mehr entscheidend
Der Bundesrat hatte die Tarifstruktur bereits auf den 1. Oktober 2014 angepasst und dabei vor allem die Entschädigungen für bestimmte technische Leistungen linear gesenkt. Die neuen Anpassungen sind differenzierter und haben zum Ziel, die Tarifstruktur sachgerechter auszugestalten. Dazu gehört, dass Leistungen nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet werden sollen; heute erhalten die Spezialisten aufgrund dieser Regelung höhere Vergütungen als Grundversorger wie Kinder- und Hausärzte. Neu wird entsprechend dem Medizinalberufegesetz eine einheitliche Dauer der Weiterbildung vorausgesetzt. Zudem datiert die Bewertung vieler Leistungen aus den 1990er Jahren. Korrekturen sind hier etwa notwendig, weil diese Leistungen dank des medizinisch- technischen Fortschritts inzwischen weniger Zeit in Anspruch nehmen; entsprechend sind die heutigen Abgeltungen zu hoch. So wird beispielsweise die sogenannte Minutage (vorgegebener abrechenbarer Zeitaufwand) für Kataraktoperationen deutlich gesenkt.
Weiter werden verschiedene TARMED-Abrechnungsregeln geändert und präzisiert. Dies betrifft unter anderem die Tarifpositionen, mit welchen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesenheit des Patienten abrechnen; künftig sind diese Leistungen präziser definiert und limitiert. Patienten und Patientinnen wie auch die Versicherer erhalten so mehr Transparenz und können die Rechnungen besser kontrollieren.

Einsparungen von rund 700 Millionen Franken
Mit diesen Massnahmen können Einsparungen von rund 700 Millionen Franken pro Jahr zugunsten der Prämienzahlenden erzielt werden. Die Anpassungen im TARMED führen auch zu einer Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen und zur Erhöhung der Effizienz. Mit einer Reihe von Massnahmen konnten die Gesundheitskosten bisher bereits um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bundesrat setzt damit eines der wichtigsten Ziele seiner Strategie „Gesundheit 2020“ um.

Tarifstruktur in der Physiotherapie angepasst
Da sich die Tarifpartner auch im Bereich der Physiotherapie bisher nicht auf eine gemeinsame Tarifstruktur einigen konnten, musste der Bundesrat auch hier intervenieren. Die bis Ende 2017 festgesetzte Tarifstruktur wird weitergeführt und daran Anpassungen, jedoch keine Kürzungen, vorgenommen. Die angepasste Tarifstruktur, welche die Transparenz erhöht und Fehlanreize reduziert, tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Zusätzliche Einsparungen in den kommenden Jahren
Weitere Massnahmen werden in den kommenden Jahren zusätzliche Einsparungen bringen. So werden die Preise der kassenpflichtigen Medikamente wieder regelmässig überprüft und angepasst sowie die Preise von Generika gezielt gesenkt; daraus resultieren bis 2019 insgesamt Einsparungen von rund 240 Millionen Franken. Zudem erarbeitet der Bundesrat derzeit eine neue Vorlage, welche es den Kantonen auch künftig ermöglichen soll, die Anzahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich auf den effektiven Bedarf auszurichten. Darüber hinaus analysiert eine Expertengruppe im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern Modelle, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden. Entsprechende Vorschläge für das weitere Vorgehen werden in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.


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